Bewerben Sie sich vor dem 31. Dezember 2020 im Rahmen des EU-Vergleichsverfahrens oder üben Sie Vertragsrechte aus
Die Freizügigkeit endet am 31. Dezember 2020 um 11 Uhr. Wenn Sie ein Staatsangehöriger des Europäischen Wirtschaftsraums (“EWR”) oder der Schweiz sind, solange Sie vor dem 31.Dezember 2020 mit der Absicht, hier zu wohnen, in das Vereinigte Königreich einreisen, können Sie im Rahmen des EU Settlement Scheme (“EUSS”) entweder einen Pre-Settled- oder einen Settled-Status beantragen, der Ihr Recht bestätigt, nach 2020 weiter im Vereinigten Königreich zu leben. Sie haben bis zum 30.Juni 2021 Zeit, sich zu bewerben. Dieser Zeitraum von 6 Monaten zwischen der Frist für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich, dem 31. Dezember 2020, und der Beantragung im Rahmen der EUSS bis zum 30. Juni 2021 wird als Gnadenfrist bezeichnet.
Obwohl Sie (und Ihre Familienangehörigen) während der Gnadenfrist jederzeit den Status Pre-Settled oder Settled beantragen können, sind nicht alle von Ihnen geschützt, bis Ihnen der Status im Rahmen der EUSS gewährt wurde.
Die kürzlich veröffentlichten Citizens’Rights (Application Deadline and Temporary Protection) (EU Exit) Regulations 2020 (“Regulations 2020”) bestätigen, dass Sie, wenn Sie sich nicht bis zum 31. Dezember 2020 im Rahmen der EUSS beworben haben, während der Nachfrist nur dann geschützt sind, wenn Sie eine “relevante Person” sind, was erfordert, dass Sie vor dem 31. Dezember 2020 gemäß den EWR-Verordnungen 2016 “rechtmäßig ansässig” sind.
Was bedeutet es also, “rechtmäßig ansässig” nach den EWR-Verordnungen von 2016 zu sein? Dies bedeutet, dass Sie Ihre “Vertragsrechte” als EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger innerhalb von drei Monaten nach Einreise in das Vereinigte Königreich ausgeübt haben müssen und die Sie vor dem 31. Dezember 2020 ausüben müssen.
Was bedeutet die Ausübung der Vertragsrechte? Dies bedeutet, dass Sie in eine der fünf Kategorien fallen müssen (d. H. Arbeitnehmer, Arbeitssuchender, Selbstständiger, Autarker oder Student). Wenn Sie beispielsweise Student sind, müssen Sie sich für einen Kurs angemeldet und eine umfassende Krankenversicherung (CSI) abgeschlossen haben. Wenn Sie kurz vor dem 31. Dezember 2020 in das Vereinigte Königreich einreisen, können Sie möglicherweise nicht rechtzeitig nachweisen, dass Sie Ihre vertraglichen Rechte ausüben.
Obwohl das Austrittsabkommen so verstanden wurde, dass es alle EWR- und Schweizer Staatsangehörigen (und ihre Familienangehörigen) schützt, die sich vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich aufhalten, bieten die Verordnungen 2020 in ihrer Fassung keinen Schutz für diejenigen EWR- und Schweizer Staatsangehörigen (oder ihre Familienangehörigen), denen bis zum 31. Dezember 2020 kein Urlaub nach dem EUSS gewährt wurde und die nicht rechtmäßig im Sinne der oben genannten Definition ansässig waren.
Wenn Sie in diese kleine Kategorie passen, können Sie Schwierigkeiten haben, auf den NHS zuzugreifen oder eine Beschäftigung zu sichern, bis Ihr Antrag im Rahmen der EUSS bewilligt wird. Selbst nachdem Ihnen im Rahmen der EUSS der Status Pre-Settled oder Settled gewährt wurde, kann diese kurze Zeit des rechtswidrigen Aufenthalts zukünftige Anträge auf britische Staatsbürgerschaft gefährden, da dies gegen Ihren guten Charakter sprechen kann.
Was bedeutet das alles?
- Überlassen Sie es nicht der letzten Minute. Es ist wichtig, sich rechtzeitig auf Ihre Ankunft in Großbritannien vorzubereiten und gegebenenfalls Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
- Beantragen Sie, wenn möglich, vor dem 31.Dezember 2020 den Status Pre-Settled oder Settled.
- Wenn Sie bereits einen ständigen Wohnsitz, Sie müssen für Settled Status beantragen, aber Sie sind eine ‘relevante Person’ betrachtet, so dass Sie von den Vorschriften abgedeckt werden 2020.
Gherson verfügt über umfangreiche Erfahrung in allen Aspekten des britischen Einwanderungsrechts und hat viele Kunden bei ihren Anträgen im Rahmen des EU-Siedlungssystems des Innenministeriums unterstützt. Wenn Sie spezielle Fragen oder Rückfragen zu Ihren besonderen Umständen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Hinweis Die Bürgerrechte (Antragsfrist und vorübergehender Schutz) (EU Exit) Regulations 2020 sind noch nicht in Kraft und dies ist derzeit nur ein Gesetzentwurf. Angesichts der Korrespondenz zwischen dem Innenministerium und dem Verband der Einwanderungsrechtspraktiker ist es jedoch wahrscheinlich, dass es in seiner jetzigen Form erlassen wird und um 11pm 31 Dezember 2020 in Kraft tritt.
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