Der IND-Sicherheitsbericht und die Rolle des Sicherheitsdatenabgleichs

Überarbeitete Definitionen im FDA-Leitfaden2
Die IND-Sicherheitsberichtsregel führt Begriffe und Definitionen ein, die klar und konsistent sein sollen.
A. Unerwünschtes Ereignis
Unerwünschtes Ereignis bezeichnet jedes unerwünschte medizinische Ereignis im Zusammenhang mit der Verwendung eines Arzneimittels beim Menschen, unabhängig davon, ob es als arzneimittelbezogen angesehen wird oder nicht. Ein unerwünschtes Ereignis (auch als unerwünschte Erfahrung bezeichnet) kann jedes ungünstige und unbeabsichtigte Zeichen sein (z., ein abnormaler Laborbefund), Symptom oder Krankheit, die zeitlich mit der Verwendung eines Arzneimittels verbunden sind, und impliziert keine Beurteilung der Kausalität. Ein unerwünschtes Ereignis kann bei jeder Verwendung des Arzneimittels (z. B. Off-Label-Anwendung, Verwendung in Kombination mit einem anderen Arzneimittel) und bei jedem Verabreichungsweg, jeder Formulierung oder Dosis, einschließlich einer Überdosierung, auftreten.
B. Vermutete Nebenwirkung
Vermutete Nebenwirkung bezeichnet jedes unerwünschte Ereignis, bei dem die begründete Möglichkeit besteht, dass das Arzneimittel das unerwünschte Ereignis verursacht hat. Für die Zwecke der IND-Sicherheitsberichterstattung bedeutet ‘angemessene Möglichkeit’, dass es Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Arzneimittel und dem unerwünschten Ereignis gibt. Eine vermutete Nebenwirkung impliziert ein geringeres Maß an Gewissheit über die Kausalität als eine Nebenwirkung, dh ein unerwünschtes Ereignis, das durch ein Arzneimittel verursacht wird.
Vermutete Nebenwirkungen sind die Teilmenge aller unerwünschten Ereignisse, bei denen die begründete Möglichkeit besteht, dass das Arzneimittel das Ereignis verursacht hat.
C. Nebenwirkung
Eine Nebenwirkung bedeutet jedes unerwünschte Ereignis, das durch ein Arzneimittel verursacht wird. Nebenwirkungen sind eine Untergruppe aller vermuteten Nebenwirkungen, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass das Arzneimittel das Ereignis verursacht hat.
D. Unerwartet
Ein unerwünschtes Ereignis oder eine vermutete Nebenwirkung gilt als “unerwartet”, wenn es nicht in der Prüfarztbroschüre aufgeführt ist oder nicht in der beobachteten Spezifität oder Schwere aufgeführt ist; oder, wenn eine Prüfarztbroschüre nicht erforderlich oder verfügbar ist, nicht mit den Risikoinformationen übereinstimmt, die im allgemeinen Prüfplan oder an anderer Stelle im aktuellen Antrag in der geänderten Fassung beschrieben sind.
Unerwünschte Ereignisse, die in der Broschüre des Prüfarztes aufgeführt sind und bei Mitgliedern derselben Arzneimittelklasse auftreten oder aufgrund der pharmakologischen Eigenschaften des Arzneimittels zu erwarten sind, werden als unerwartet angesehen, bis sie bei dem untersuchten Arzneimittel beobachtet wurden.
E. Schwerwiegend
Ein unerwünschtes Ereignis oder eine vermutete Nebenwirkung gilt als “schwerwiegend”, wenn es nach Ansicht des Prüfarztes oder des Sponsors zu einem der folgenden Ergebnisse führt: Tod, ein lebensbedrohliches unerwünschtes Ereignis, ein stationärer Krankenhausaufenthalt oder eine Verlängerung eines bestehenden Krankenhausaufenthalts, eine anhaltende oder erhebliche Unfähigkeit oder erhebliche Störung der Fähigkeit, normale Lebensfunktionen auszuführen, oder eine angeborene Anomalie / ein Geburtsfehler. Wichtige medizinische Ereignisse, die möglicherweise nicht zum Tod führen, lebensbedrohlich sind oder einen Krankenhausaufenthalt erfordern, können als schwerwiegend angesehen werden, wenn sie nach angemessener medizinischer Beurteilung den Patienten oder das Subjekt gefährden und einen medizinischen oder chirurgischen Eingriff erfordern, um eines der in dieser Definition aufgeführten Ergebnisse zu verhindern.
F. Lebensbedrohlich
Ein unerwünschtes Ereignis oder eine vermutete Nebenwirkung gilt als “lebensbedrohlich”, wenn nach Ansicht des Prüfers oder des Sponsors der Patient oder das Subjekt durch sein Auftreten einem unmittelbaren Todesrisiko ausgesetzt ist. Es umfasst nicht ein unerwünschtes Ereignis oder eine vermutete Nebenwirkung, die, wenn sie in einer schwereren Form aufgetreten wäre, den Tod verursacht hätte.

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