Die Wettbewerbsverbotsklausel

Niederländische Arbeitsverträge enthalten häufig Wettbewerbsverbote. Die Wettbewerbsverbotsklausel umfasst die Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer am Ende seines Arbeitsvertrags keine ähnlichen Arbeitstätigkeiten in einem Unternehmen ausübt, das mit dem Arbeitgeber konkurriert, oder als unabhängige Partei.

Zustimmung zu einer Wettbewerbsverbotsklausel

Eine Wettbewerbsverbotsklausel muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden, um gültig zu sein. Bei der Zustimmung zu einer Wettbewerbsverbotsklausel, Der Arbeitnehmer muss auch volljährig sein, bei Androhung der Ungültigkeit der Klausel.

Strafe wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot

Um einen Mitarbeiter zur Einhaltung des Wettbewerbsverbots zu bewegen, enthält die Klausel in der Regel eine sogenannte Strafklausel. Mit einer solchen Klausel vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer eine Geldstrafe zahlen muss, wenn er gegen das Wettbewerbsverbot verstößt.

Wettbewerbsverbot in einem befristeten Arbeitsvertrag

Die Aufnahme einer Wettbewerbsverbotsklausel in einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer maximalen Dauer von sechs Monaten ist nicht zulässig. Dies ist zwar bei befristeten Arbeitsverträgen von mehr als sechs Monaten möglich, jedoch nur, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass ein zwingendes Betriebs- oder Dienstleistungsinteresse für die Aufnahme einer solchen Klausel besteht. Die Begründung dieses Interesses ist im Arbeitsvertrag erforderlich. Ohne Begründung ist die Klausel nicht gültig. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen entfällt das Erfordernis der Begründung eines zwingenden Geschäfts- oder Dienstleistungsinteresses am Arbeitsvertrag.

Interessenabwägung

Neben diesen formalen Voraussetzungen für das Bestehen eines Wettbewerbsverbots besteht für den Arbeitnehmer (oder seinen Arbeitsrechtsanwalt) gesetzlich die Möglichkeit, vom Richter die vollständige oder teilweise Aufhebung des Wettbewerbsverbots zu verlangen. Dies ist möglich, wenn der Arbeitnehmer durch diese Klausel in Bezug auf die zu schützenden Interessen des Arbeitgebers zu Unrecht benachteiligt wird. Es geht also um eine arbeitsrechtliche Abwägung der beiden Interessen. Der Richter kann entscheiden, dass eine Wettbewerbsverbotsklausel in Bezug auf die Art der Tätigkeiten, für die sie gilt, eingeschränkt werden sollte, Der Richter kann jedoch auch die Dauer der Wettbewerbsverbotsklausel verkürzen und ihre geografische Wirksamkeit einschränken.

Spezialist für Wettbewerbsverbote

Das Wettbewerbsverbot kann daher auf verschiedene Weise zu Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsverfahren) führen. Wenn Sie ein Problem mit einer Wettbewerbsverbotsklausel haben, ist es ratsam, sich von einem Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten zu lassen. Die Anwälte von AMS Advocaten verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Streitigkeiten über Wettbewerbsverbote. AMS Advocaten unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Angelegenheiten. Wenn eine solche Frage für Sie in Frage kommt, berät Sie der Arbeitsrechtsspezialist von AMS Advocaten gerne.

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