EORI-Nummer
Beantragung einer EORI-Nummer
Der Antrag erfolgt formell beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion. Arbeitsort ist Dresden. Es fallen keine Gebühren an. Zu verwendende Formulare sind entweder das IBA-Formular (Internet Participant Request) oder das 0870-Formular (Participating | Master Data | EORI number). Bewerber unterschreiben den Antrag rechtskräftig und senden ihn schriftlich, per Fax oder per E-Mail (als PDF) zusammen mit den notwendigen Unterlagen an das GZD/DO Dresden / Stammdatenmanagement. Beim Öffnen dieser Formulare finden Bewerber eine Füllanleitung. Diese enthält auch Informationen zu den anzufügenden Dokumenten. Dazu gehört beispielsweise eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug. Die erforderlichen Felder müssen vollständig ausgefüllt werden. Sind Informationen wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch nicht bekannt, muss diese markiert werden. Diese Informationen müssen unverzüglich übermittelt werden. Die EORI-Nummer wird in der Regel ohne diese Angabe angegeben und muss dann bei einer späteren Einreichung angegeben werden. Ein Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der betreffenden Geschäftstätigkeit gestellt werden, wenn er unter das europäische Zollrecht fällt.
Datenübertragung von EORI-Stammdaten
Die EORI-Stammdaten entsprechen den ATLAS-Stammdaten. Sie werden an die EU-Zollbehörde übermittelt (UZK-TDA Annex 9 Anl. E). Dort können sie Zollbehörden aus anderen europäischen Mitgliedstaaten konsultieren. Die Zahlen können auch online recherchiert werden. Sie werden von der Stammdatenverwaltung der Generalzolldirektion im Internet veröffentlicht, wenn der Wirtschaftsteilnehmer seine Zustimmung dazu erteilt hat. Dies hat den Vorteil, dass Geschäftspartner die Gültigkeit der angegebenen EORI-Nummer ermitteln können. Die Einwilligung muss gemäß den Bestimmungen der DSGVO schriftlich erfolgen.
EORI-Nummer für Zweigniederlassungen
Wenn ein Unternehmen nicht rechtsfähige Geschäftseinheiten als Zweigniederlassungen hat, werden diese als Zweigniederlassung unter der EORI-Nummer des Hauptsitzes registriert. Dazu ist auch eine Anfrage erforderlich. Dies entspricht dem kürzlich in Kraft getretenen Branchenkonzept, für das ATLAS Release 8.4.5 erstellt wurde. Wenn die Einheiten der nicht-juristischen Personen vor dem eigentlichen Start des ATLAS-Releases 8.4.5 bereits eine eigene EORI-Nummer erhalten haben, werden sie sukzessive in die Zentrale überführt. Sie müssen bis zum Umstellungsdatum weiterhin ihre eigene EORI-Nummer verwenden. Diese Einheiten benötigen keine neue Anwendung für eine Filialnummer.
Die EORI-Nummer im IT-Verfahren ATLAS
Seit dem ATLAS Release 8.4 und dem Release von AES 2.1 verwendet das IT-Verfahren ATLAS die EORI-Nummer zur Identifizierung von Teilnehmern und Teilnehmern. Eine weitere Kennung für die nationale Ebene ist die sogenannte Zweigniederlassungsnummer, die verwendet wurde, um nicht gesetzlich zugelassene Zweigniederlassungen ihrem jeweiligen Hauptsitz zuzuordnen (siehe vorheriger Punkt). Diese Nummer wird nun schrittweise durch die EORI-Nummer der Zentrale ersetzt.
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