Kommentare

I. Allgemeine Informationen

Jeder Student der Columbia Law School kann ein kurzes Studentenstipendium zur Prüfung durch das Notes Committee der Columbia Law Review einreichen. Wenn zur Veröffentlichung ausgewählt, wird der Kommentar dieses Schülers im CLR-Forum, der Online-Komponente der Überprüfung, veröffentlicht.

Ein Kommentar ist ein kurzes Stück von Studenten verfasstes Rechtsstipendium, das eine aktuelle und wichtige Gerichtsentscheidung diskutiert, eine Entwicklung im Gesetz analysiert oder eine neuartige Rechtsidee vorantreibt. Veröffentlichte Kommentare dienen als nützliche Ressourcen für Rechtswissenschaftler und Praktiker und können sogar von Richtern bei Entscheidungen herangezogen werden.

Sie können häufig andere Forschungsarbeiten, die Sie an der CLS durchgeführt haben, wie z. B. Forschung für einen Professor oder eine Seminararbeit, in einen Kommentar umwandeln; Ein Forschungsmemorandum oder eine Seminararbeit müsste jedoch wahrscheinlich wesentlich angepasst werden, um ein geeigneter Kommentar für die Veröffentlichung zu sein.

Wenn Sie dies tun, erkundigen Sie sich bitte beim Registrar und bei Ihren Professoren, ob es angemessen ist, Forschung “doppelt einzutauchen” – das heißt, denselben Forschungskörper für zwei Anforderungen zu verwenden. Bitte beachten Sie außerdem, dass CLS es Ihnen nicht erlaubt, dasselbe Arbeitsprodukt für mehrere Kursguthaben zu verwenden.

Während der traditionelle Kommentar ein “Fallkommentar” ist – identifiziert er einen spezifischen, sehr aktuellen, bemerkenswerten Fall; beschreibt die Entscheidung; und berät den Leser über die Auswirkungen dieser Entscheidung – die Überprüfung berücksichtigt auch Kommentare, die über gerichtliche Entscheidungen hinaus auf andere Rechtsentwicklungen abzielen, z. B. neue oder anhängige Rechtsvorschriften, eine kürzlich durchgeführte Exekutiv- oder Verwaltungsmaßnahme oder eine neue Sicht auf bestehende Lehren.

Damit ein Kommentar erfolgreich ist, muss das besprochene Problem neuartig sein. Es reicht nicht aus, über eine neue Entscheidung oder Entwicklung zu schreiben, die einfach ein Problem fortsetzt, über das bereits in anderen Rechtswissenschaften ausführlich diskutiert oder geschrieben wurde.

Aufgrund ihres sehr fokussierten Umfangs sind Kommentare kürzer als Notizen, typischerweise etwa fünfzehn Seiten lang. Kommentare nehmen eine klare Position zu dem Fall oder Thema ein, das sie ansprechen, aber auf respektvolle und nicht konfrontative Weise. Darüber hinaus erkennt ein erfolgreicher Kommentar alle Seiten des Problems an, die innerhalb der durch die Kürze vorgegebenen Grenzen diskutiert werden. Auf diese Weise versichert der Autor eines Kommentars seinem Leser, dass nichts verborgen wird, was der Position, die er letztendlich einnimmt, Glaubwürdigkeit verleiht. Kurz gesagt, ein Kommentar sollte eine Position nachdrücklich artikulieren und gleichzeitig gegenteilige Argumente ernst und respektvoll behandeln.

II. Anweisungen zur Einreichung

Formatierungsanweisungen

Normalerweise sind Kommentare bei der Veröffentlichung etwa fünfzehn Seiten mit doppeltem Abstand. In der Einreichungsphase, Die Überprüfung kann Stücke auswählen, die etwas länger sind, Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass eine Einreichung veröffentlicht wird, die fünfundzwanzig Seiten überschreitet. Wenn alle Dinge gleich sind, ist ein kürzerer Kommentar ein stärkerer Kommentar.

Ihr Text über der Zeile muss in einer 12-Punkt-Schriftart mit doppeltem Abstand von Times New Roman vorliegen. Fußnotentext muss in 11-Punkt-Schriftart mit einfachem Abstand Times New Roman sein.

Wir empfehlen, die Funktion “Querverweis” in Word zu verwenden, wenn Sie auf Text in Ihrem Kommentar verweisen (“Supra” – oder “Infra” -Verweise). Auf diese Weise können Sie diese internen Querverweise problemlos aktualisieren, wenn Sie Dinge verschieben.

Für Zitate folgen Sie bitte dem Bluebook. Sie sollten auch den CLR-Styleguide konsultieren, um bestimmte Stilpräferenzen der Überprüfung einzuhalten. Der CLR Style Guide kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Blind-Review-Verfahren

Die Begutachtung verwendet ein Blind-Review-Verfahren für von Studierenden verfasste Arbeiten. Das heißt, das Notes Committee kennt die Identität eines Autors nicht, dessen Stück es für die Veröffentlichung in Betracht zieht. Jedes Mitglied des Notes Committee, das weiß, wer einen Kommentar geschrieben hat, über den beraten wird, wird sich von der Diskussion zurückziehen und nicht über diesen Kommentar abstimmen. Diese Richtlinie stellt sicher, dass die Auswahl objektiv und fair durchgeführt wird. Zu diesem Zweck sollten Kommentarautoren ihre Kommentare nicht mit CLS-Studenten im Notes Committee der Überprüfung diskutieren: Susannah Cohen, Michelle Duarte, Aneesa Mazumdar, Emily McEvoy und Alexandra Nickerson.

Einreichungsanweisungen

Um Ihren Kommentar zur Prüfung durch das Review’s Notes Committee einzureichen, senden Sie bitte einen endgültigen Entwurf Ihres Stücks zusammen mit einer aktuellen Vorkaufsprüfung per E-Mail als einzelnes Word-Dokument an [email protected] . Die Kommentardatei sollte keine identifizierenden Informationen (Name, UNI usw.) enthalten.), so dass der Notes-Ausschuss es gemäß seinem Blind Review-Verfahren prüfen kann.

Die Vorkaufsprüfung muss die Vorlage verwenden, die im Kommentarhandbuch enthalten ist und regelmäßig per E-Mail an die CLS-Studentenschaft gesendet wird. Für eine Kopie des Kommentarhandbuchs senden Sie eine E-Mail an Emily McEvoy, Executive Notes Editor ([email protected] ).

Die Einreichungsrunde für Kommentare im Frühjahr 2021 endet am 14. Mai 2021.

Feedback vor der Einreichung anfordern

Jeder Kommentarautor kann vor der Einreichung seines Beitrags eine Runde Feedback von einem Mitglied des Notes Committee der Rezension anfordern. Wenn Sie mit einem Notizeditor an Ihrem Kommentar arbeiten möchten, senden Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail an [email protected] . Aufgrund der Politik des Notes Committee der blinden Überprüfung, Jeder Notizredakteur, der einen Kommentarautor beim Schreiben des Kommentars unterstützt hat, wird sich von der Beratung über dieses Stück zurückziehen.

III. Kontaktinformationen

Allgemeine Fragen, Kommentare und Bedenken zum Kommentarprogramm richten Sie bitte an Emily McEvoy, Executive Notes Editor ([email protected] ). Anfragen bezüglich des Kommentars eines bestimmten Autors sind jedoch zu richten an [email protected] . Mitarbeiter der Überprüfung werden identifizierende Informationen schwärzen, bevor sie mit dem Notes Committee kommunizieren.

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