Leben mit einem Partner –

Es gibt kaum einen Unterschied zwischen dem Zusammenleben, der Ehe oder einer Lebenspartnerschaft (derzeit nur für gleichgeschlechtliche Paare), wenn der Anspruch auf die meisten Sozialleistungen, Arbeitssteuergutschriften oder Steuergutschriften für Kinder geltend gemacht wird.

Es wird erwartet, dass Sie als Paar Anspruch erheben und das Einkommen, die Ersparnisse und die finanziellen Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt werden. Wenn Sie einfach zusammenleben, können Sie keine Trauerfallleistungen für den Tod Ihres Partners oder eine entsprechende Rente auf der Grundlage seiner Sozialversicherungsbeiträge geltend machen.

Es gibt jedoch erhebliche Unterschiede zwischen dem Zusammenleben, der Eheschließung oder der Lebenspartnerschaft. Im Allgemeinen haben Sie weniger Rechte, wenn Sie zusammenleben, ohne verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft zu sein. Das Zusammenleben hat keine rechtliche Definition, bedeutet aber normalerweise, als Paar zu leben, ohne verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft zu sein. Sie können eine Vereinbarung über das Zusammenleben oder einen Zusammenlebensvertrag abschließen, wenn Sie eine Vereinbarung über das Zusammenleben formeller gestalten möchten.

Weitere Informationen finden Sie unter ZUSAMMENLEBEN.

Sie gelten als zusammenlebend, wenn Sie und Ihr Partner sich als Paar das gleiche Haus teilen. Ihr Partner kann das gleiche oder das andere Geschlecht sein. Beispiele für die Einstufung als Zusammenleben sind:

  • Sie schlafen, essen und leben die ganze Zeit zusammen an derselben Adresse
  • Sie beide verwenden dasselbe gemeinsame Bankkonto
  • Sie haben beide dieselbe Adresse auf Ihrem Führerschein (es sei denn, Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt, sind aber nicht ausgezogen)
  • Ihre persönlichen Gegenstände werden an derselben Adresse aufbewahrt

Im Allgemeinen zählen Sie NICHT als Zusammenleben für Sozialhilfezwecke, wenn die folgenden Beispiele zutreffen:

  • Sie übernachten die meisten Nächte bei Ihrem Partner, haben aber immer noch Ihr eigenes Zuhause, für das Sie Miete usw. zahlen und in dem Sie Ihre persönlichen Besitztümer aufbewahren
  • Sie haben beide unterschiedliche Adressen auf Ihren Führerscheinen
  • Sie leben aus finanziellen Gründen immer noch bei Ihrem Ex-Partner, führen jedoch ein getrenntes Leben, einschließlich Schlafen in separaten Räumen, Essen und Essen separat kaufen, Wäsche separat waschen und Ihren Anteil an Miete / Hypothek und anderen Haushaltsrechnungen bezahlen
  • Getrennte Bankkonten haben
  • Sie machen einen neuen Leistungsanspruch als einzelperson

Wenn Sie sich entscheiden, mit Ihrem Partner zusammenzuziehen und zusammen zu leben, und eine der folgenden Bedürftigkeitsprüfungsleistungen erhalten:

  • Einkommensunterstützung, einkommensbezogene Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe, einkommensabhängige Arbeitssuchende, Wohngeld, Ermäßigung der Gemeindesteuer, Rentengutschrift, Steuergutschrift für Kinder, Steuergutschrift für Arbeitnehmer, Universalkredit

Ihre Leistungen können reduziert werden, da die Einnahmen und Ersparnisse Ihres Partners bei der Ausarbeitung Ihrer neuen Ansprüche zu Ihren hinzugefügt werden.

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