Mandated Benefits (erforderlich)
Alle Mitarbeiter der Universität unterliegen den Vergütungsgesetzen des Staates ohne Kosten für den Mitarbeiter. Diese Versicherung zahlt alle Krankheitskosten und entschädigt für Arbeitsausfälle aufgrund von Unfallverletzungen oder Berufskrankheiten am Arbeitsplatz. Eine Entschädigung ist auch für Invalidität oder Tod eines Arbeitnehmers, für Verletzungen, die aus und im Rahmen des Dienstes an der Universität entstehen, zu zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt wird, muss sich sein unmittelbarer Vorgesetzter innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei den Gesundheitsdiensten melden. Die Personalabteilung sollte sofort kontaktiert werden, um mit der Einreichung eines Anspruchs zu beginnen. Es erfolgt keine Zahlung von Ansprüchen, es sei denn, dieses Verfahren wurde vom Vorgesetzten des Mitarbeiters befolgt und an die Personalabteilung weitergeleitet.
Alle Mitarbeiter der Universität unterliegen den Vergütungsgesetzen des Staates ohne Kosten für den Mitarbeiter. Diese Versicherung zahlt alle Krankheitskosten und entschädigt für Arbeitsausfälle aufgrund von Unfallverletzungen oder Berufskrankheiten am Arbeitsplatz. Eine Entschädigung ist auch für Invalidität oder Tod eines Arbeitnehmers, für Verletzungen, die aus und im Rahmen des Dienstes an der Universität entstehen, zu zahlen. Wenn ein Arbeitnehmer bei der Arbeit verletzt wird, muss sich sein unmittelbarer Vorgesetzter innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei den Gesundheitsdiensten melden. Die Personalabteilung sollte sofort kontaktiert werden, um mit der Einreichung eines Anspruchs zu beginnen. Es erfolgt keine Zahlung von Ansprüchen, es sei denn, dieses Verfahren wurde vom Vorgesetzten des Mitarbeiters befolgt und an die Personalabteilung weitergeleitet.
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