Michael Lever

Nutzungsklassen fallen unter die Städtebaugesetzgebung und sind in der Regel in einer Nutzungsklassenordnung und / oder einer allgemein zulässigen Entwicklungsordnung enthalten. Für eine wesentliche Nutzungsänderung ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Um jedoch zu verhindern, dass das System mit unnötigen Anwendungen erstickt wird, sieht die Stadt- und Landplanung (Use Classes) Order 1987 (“1987 Order”) vor, dass, wenn ein Gebäude oder Grundstück für einen Zweck innerhalb einer in dieser 1987-Order angegebenen Klasse verwendet wird, die Verwendung für einen anderen Zweck innerhalb derselben Klasse automatisch zulässig ist. Ziel ist es, die Kontrolle über Nutzungsänderungen zu behalten, wenn dies aufgrund möglicher nachteiliger Auswirkungen gerechtfertigt ist; zum Beispiel, wenn es wünschenswert ist, die alte Verwendung beizubehalten oder die neue nicht zuzulassen oder unnötige Argumente darüber zu vermeiden, was “materiell” ist. Die Verordnung von 1987 sieht auch vor, dass bestimmte Verwendungen (sui generis) nicht in eine Verwendungsklasse fallen. So, Für jede wesentliche Änderung an oder von dieser Verwendung wäre eine Baugenehmigung erforderlich.
Um eine größere Flexibilität zu ermöglichen, erteilen die Städtebaulichen Verordnungen (GPDO) unter anderem die Baugenehmigung für Änderungen zwischen bestimmten Nutzungsklassen, beispielsweise von A3- auf AI-Nutzung (Shops). Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass viele der Änderungen unter einem GPDO nur in eine Richtung erfolgen. Beispielsweise ist ein Wechsel von A3 zu A1 zulässig, nicht jedoch ein Rückfall in A3. Das könnte Schwierigkeiten für Räumlichkeiten darstellen, die von einer Weinbar oder einem Nachtclub in ein Restaurant wechseln, sogar vorübergehend.
Die folgende Liste der Bestellungen soll nicht umfassend sein, sondern nur als Leitfaden dienen. Derzeit sind die Hauptnutzungsklassen in der Bestellung von 1987 festgelegt, es ist jedoch wichtig, die verschiedenen nachfolgenden Bestellungen auf Änderungen der Verwendungsklassen zu überprüfen. Ich habe die Änderungsreihenfolge in roter Schrift angegeben. Die aus den Bestellungen zitierten Erläuterungen sind nicht Bestandteil der Bestellung.
Die Stadt- und Raumplanung (Use Classes) Order 1963 – in Kraft 1 Mai 1963, widerrufen, wenn die Bestellung von 1972 in Kraft trat 23 Oktober 1972
Die Stadt- und Raumplanung (Use Classes) Order 1972 – in Kraft 23 Oktober 1972, widerrufen, wenn die Bestellung von 1987 in Kraft trat 1 Juni 1987.
Die Stadt- und Raumplanung (Use Classes) (Amendment) Order 1983 – widerrufen, als die 1987-Order in Kraft trat.
Verordnung über die Raumordnung (Nutzungsklassen) 1987 – in Kraft getreten am 1. Juni 1987
TEIL A
Klasse A1. Geschäfte Verwenden für alle oder einen der folgenden Zwecke: —
a) für den Einzelhandel mit anderen Waren als warmen Lebensmitteln,
b) als Postamt,
c) für den Verkauf von Fahrkarten oder als Reisebüro,
d) für den Verkauf von Sandwiches oder anderen kalten Lebensmitteln zum Verzehr außerhalb des Betriebsgeländes,
e) für Friseure,
f) für die Ausrichtung von Beerdigungen,
g) für die Präsentation von Waren zum Verkauf,
h) für die Vermietung von Haushalts- oder persönlichen Gegenständen oder Gegenständen,
i) für den Empfang von Wasch-, Reinigungs- oder Reparaturgegenständen, wenn der Verkauf, die Ausstellung oder die Dienstleistung an Besucher der Öffentlichkeit erfolgt.
Klasse A2. Verwendung von Finanz— und freiberuflichen Dienstleistungen für die Erbringung von: –
(a) Finanzdienstleistungen oder (Bitte beachten Sie die Bestellung von 2015)
(b) freiberuflichen Dienstleistungen (außer Gesundheits- oder medizinischen Dienstleistungen) oder
(c) sonstigen Dienstleistungen (einschließlich der Nutzung als Wettbüro), die in einem Einkaufsbereich erbracht werden sollten, in dem die Dienstleistungen hauptsächlich für Besucher der Öffentlichkeit erbracht werden. (Bitte beachten sie 2015 Auftrag)
Klasse A3. Speisen und Getränke Verwendung für den Verkauf von Speisen oder Getränken zum Verzehr auf dem Gelände oder von warmen Speisen zum Verzehr außerhalb des Geländes. (Bitte beachten sie 2005 Auftrag und GPDO (Keine 2) Auftrag 2017)
TEIL B
Klasse B1. Gewerbliche Nutzung für alle oder einen der folgenden Zwecke: –
a) als Büro mit Ausnahme einer Nutzung innerhalb der Klasse A2 (Finanz- und freiberufliche Dienstleistungen),
b) für die Forschung und Entwicklung von Produkten oder Verfahren oder
c) für einen industriellen Prozess, wobei es sich um eine Nutzung handelt, die in jedem Wohngebiet durchgeführt werden kann, ohne die Annehmlichkeiten dieses Gebiets aufgrund von Lärm, Vibrationen, Gerüchen, Dämpfen, Rauch, Ruß, Asche, Staub oder Splitt zu beeinträchtigen.
Klasse B2. Allgemeine industrielle Verwendung zur Durchführung eines anderen industriellen Verfahrens als eines der Klassen B1 oder B3 bis B7.
Klasse B3. Spezielle industrielle Gruppe A Verwendung für jede Arbeit, die unter dem Alkali usw. registriert werden kann. Works Regulation Act 1906 (5) (a) und die in keiner der folgenden Klassen B4 bis B7 enthalten sind.
Klasse B4. Spezielle Industriegruppe B
Verwendung für eines der folgenden Verfahren, es sei denn, das Verfahren dient der Gewinnung, Beizung oder Behandlung von Mineralien und wird in oder neben einem Steinbruch oder Bergwerk durchgeführt: –
a) Schmelzen, Kalzinieren, Sintern oder Reduzieren von Erzen, Mineralien, Konzentraten oder Matten;
b) Umwandeln, Raffinieren, Wiedererwärmen, Glühen, Härten, Schmelzen, Aufkohlen, Schmieden oder Gießen von Metallen oder Legierungen, ausgenommen Druckguss;
c) Rückgewinnung von Metall aus Schrott oder Schlacke oder Asche;
d) Verzinken;
e) Beizen oder Behandeln von Metall in Säure;
(f) Verchromung.
Klasse B5. Verwendung der speziellen Industriegruppe C für eines der folgenden Verfahren, es sei denn, das Verfahren dient der Gewinnung, Beizung oder Behandlung von Mineralien und wird in oder neben einem Steinbruch oder Bergwerk durchgeführt: —
a) Brennen von Ziegeln oder Rohren;
b) Brennen von Kalk oder Dolomit;
c) Herstellen von Zinkoxid, Zement oder Aluminiumoxid;
d) Schäumen, Zerkleinern, Sieben oder Erhitzen von Mineralien oder Schlacken;
e) Verarbeiten von Aschestaub durch Hitze ;
f) Herstellung von Kalkcarbonat oder Kalkhydrat;
g) Herstellung anorganischer Pigmente durch Kalzinieren, Rösten oder Mahlen.
Klasse B6. Spezielle Industriegruppe D
Verwendung für eines der folgenden Verfahren: –
a) Destillieren, Raffinieren oder Mischen von Ölen (ausgenommen Erdöl oder Erdölerzeugnisse);
b) Herstellen oder Verwenden von Cellulose oder anderen druckgesprühten Metalloberflächen (ausgenommen in Kfz-Reparaturwerkstätten im Zusammenhang mit kleineren Reparaturen oder Auftragen von Kunststoffpulver unter Verwendung von Wirbelschicht- und elektrostatischen Sprühverfahren);
c) Kochen von Leinöl oder fließendem Gummi;
d) Verfahren zur Verwendung von heißem Pech oder Bitumen (ausgenommen die Verwendung von Bitumen bei der Herstellung von Dachpappe bei Temperaturen von nicht mehr als 220°C sowie bei der Herstellung von beschichtetem Straßenstein);
e) Einbrennen von emaillierten Waren;
f) Herstellung von aliphatischen Estern der niederen Fettsäuren, Buttersäure, Karamell, Hexamin, Odoform, Naphtholen, Harzerzeugnissen (ausgenommen Formen oder Extrudieren von Kunststoffen und Herstellen von Folien, Stäben, Rohren, Filamenten, Fasern oder optischen Bauteilen aus Kunststoff, die durch Gießen, Kalandrieren, Formen, Formen oder Extrudieren hergestellt wurden), Salicylsäure oder sulfonierten organischen Verbindungen;
g) Herstellung von Kautschuk aus Schrott;
h) chemische Verfahren, bei denen Chlorphenole oder Chlorkresole als Zwischenprodukte verwendet werden;
i) Herstellung von Acetylen aus Calciumcarbid;
j) Herstellung, Rückgewinnung oder Verwendung von Pyridin oder Picolinen, beliebigen Methyl- oder Ethylaminen oder Acrylaten.
Klasse B7. Spezielle Industriegruppe E
Verwendung für die Durchführung einer der folgenden Industrien, Unternehmen oder Gewerbe: —
Kochendes Blut, Chitterlings, Nettlings oder Seife. Kochen, Brennen, Mahlen oder Dämpfen von Knochen. Kochen oder Reinigen von Kutteln. Zucht von Maden aus fauligen tierischen Stoffen. Reinigung, Anpassung oder Behandlung von Tierhaaren. Curing Fisch. Handel mit Lumpen und Knochen (einschließlich des Empfangens, Lagerns, Sortierens oder Manipulierens von Lumpen in einem anstößigen Zustand oder von Knochen, Kaninchenfellen, Fett oder faulen tierischen Produkten ähnlicher Art). Dressing oder Kratzen Fischhäute. Trocknen der Haut. Herstellung von Gülle aus Knochen, Fisch, Innereien, Blut, verbrauchtem Hopfen, Bohnen oder anderen verrottbaren tierischen oder pflanzlichen Stoffen. Eingeweide machen oder kratzen. Herstellung von Tierkohle, Blutalbumin, Kerzen, Katzengut, Leim, Fischöl, Futtermitteln oder Futtermitteln oder von Tieren oder Geflügel aus Fleisch, Fisch, Blut, Knochen, Federn, Fett oder tierischen Schlachtnebenerzeugnissen, die entweder in einem anstößigen Zustand sind oder einem Verfahren unterzogen wurden, das schädliche oder schädigende Abwässer verursacht. Schmelzen, Raffinieren oder Extrahieren von Fett oder Talg. Skins für die Arbeit vorbereiten.
Klasse B8. Lagerung oder Verteilung
Verwendung zur Lagerung oder als Verteilzentrum.
TEIL C
Klasse C1. Hotels und Herbergen Verwenden als Hotel, Pension oder Gästehaus oder als Herberge, wo in jedem Fall kein wesentliches Element der Pflege zur Verfügung gestellt wird.
Klasse C2. Wohneinrichtungen Verwendung für die Bereitstellung von Wohnraum und Pflege für pflegebedürftige Menschen (außer einer Verwendung innerhalb der Klasse C3 (Wohnhäuser)). Verwendung als Krankenhaus oder Pflegeheim. Nutzung als Wohnschule, Hochschule oder Schulungszentrum.
Klasse C3. Wohnhäuser Nutzung als Wohnhaus (auch als Allein- oder Hauptwohnsitz): –
(a) von einer einzelnen Person oder von Personen, die als Familie zusammenleben, oder
(b) von nicht mehr als 6 Bewohnern, die als ein einziger Haushalt zusammenleben (einschließlich eines Haushalts, in dem die Bewohner betreut werden). (Bitte beachten sie 2010 Auftrag)
TEIL D
Klasse D1. Nichtwohneinrichtungen
Jede Nutzung, die keine Wohnnutzung einschließt: —
(a) für die Erbringung von medizinischen oder gesundheitlichen Dienstleistungen, mit Ausnahme der Nutzung von Räumlichkeiten, die an den Wohnsitz des Beraters oder Arztes angeschlossen sind,
(b) als Crèche, Kindertagesstätte oder Tageszentrum,
(c) für die Bereitstellung von Bildung, (Bitte beachten Sie GPDO Order 2017)
(d) für die Ausstellung von Kunstwerken (außer zum Verkauf oder zur Miete),
(e) als Museum,
f) als öffentliche Bibliothek oder öffentlicher Lesesaal,
(g) als öffentliche Halle oder Ausstellungshalle,
(h) für oder in Verbindung mit öffentlichem Gottesdienst oder Religionsunterricht.
Klasse D2. Montage und Freizeitnutzung als: –
(a) ein Kino,
(b) ein Konzertsaal,
(c) eine Bingo-Halle oder Casino,
(d) ein Tanzsaal,
(e) ein Schwimmbad, Eisbahn, Turnhalle oder Bereich für andere Indoor-oder Outdoor-Sportarten oder Freizeitaktivitäten, nicht mit motorisierten Fahrzeugen oder Schusswaffen.”
Erläuterung, die nicht Teil der Bestellung von 1987 ist: — In dieser Bestellung werden verschiedene Änderungen an den in der Liste der Bestellung von 1972 angegebenen Verwendungsklassen vorgenommen:
Klasse I der Bestellung von 1972 spezifizierte die Verwendung als Geschäft (welcher Ausdruck in der Bestellung definiert wurde) vorbehaltlich spezifischer Ausschlüsse. Die spezifischen Ausschlüsse von Kuttelnläden, Katzenfleischläden und Zoohandlungen sind in der neuen Ladenklasse A1 nicht mehr zu finden. Die Verwendung für den Verkauf von warmen Speisen findet sich nun in der neuen Klasse A3 (Speisen und Getränke) und ist speziell von der Klasse A1 ausgeschlossen. Der frühere Nutzungsausschluss für den Verkauf von Kraftfahrzeugen ist nun in Artikel 3 Absatz 6 Buchstabe e enthalten. Klasse A2 ist eine neue Nutzungsklasse für Finanz-, freiberufliche und andere Dienstleistungen. Dies kombiniert einige der Büronutzungen, die früher der Klasse II angehörten, und einige Nutzungen, die früher unter die Definition von “Geschäft” fielen, als Nutzungen von Gebäuden für einen Zweck, der einem Einkaufsgebiet angemessen ist. Die Prüfung der Angemessenheit eines Einkaufsviertels regelt die gesamte Klasse A2. Klasse A3 (Essen und Trinken) ist eine neue Klasse. Es kombiniert die Verwendung für den Verkauf von warmen Speisen, die früher von Klasse I ausgeschlossen waren, mit der Verwendung als Restaurant oder für den Verkauf von Getränken. Die Klasse B1 kombiniert einige der Büronutzungen, die früher der Klasse II entsprachen, mit Nutzungen für leichtindustrielle Zwecke, die früher der Klasse III entsprachen, zu einer Business Class. Es umfasst auch die Verwendung für die Forschung und Entwicklung von Produkten oder Prozessen. Eine ähnliche Prüfung, wie sie früher für die Klasse III galt, d. h. eine Verwendung, die in jedem Wohngebiet ohne Beeinträchtigung der Annehmlichkeit dieses Gebiets durchgeführt werden konnte, regelt jetzt alle Zwecke dieser Klasse. Die Klasse B2 (allgemeine Industrie) spiegelt die alte Klasse IV wider. Die Klassen B3 bis B7 spiegeln die alten Klassen V bis IX (spezielle Industriegruppen (A) bis (E)) wider.
Obwohl es einige Umstrukturierungen gab, ist der Inhalt dieser Klassen derselbe. Die Klasse B8 (Lagerung und Verteilung) basiert auf der früheren Klasse X, erstreckt sich jedoch zusätzlich auf die Nutzung von Freiland und die Nutzung als Verteilungszentrum. Die Klasse C1 (Hotels und Herbergen) spiegelt weitgehend die frühere Klasse XI wider, macht jedoch deutlich, dass diese Klasse keine Wohneinrichtungen umfasst, in denen ein wesentliches Element der Pflege (definiert in Artikel 2) erbracht wird. Klasse C2 (Wohneinrichtungen) kombiniert die ehemaligen Klassen XII und XIV. Klasse C3 (Wohnhäuser) ist eine neue Klasse, die die Nutzung als Wohnhaus durch eine Einzelperson, durch Personen, die als Familie zusammenleben, oder durch nicht mehr als sechs Bewohner, die als einzelner Haushalt zusammenleben, umfasst. Im Falle von Personen, die als Haushalt und nicht als Familie zusammenleben, wird die Nutzung weiterhin innerhalb der Klasse erfolgen, ungeachtet dessen, dass ein Element der Pflege (wie in Artikel 2 definiert) für Bewohner bereitgestellt wird. Die Absicht dieser Klasse ist es, beispielsweise die Nutzung als Wohnhaus durch Personen, die in der Gemeinschaft zusammenleben und früher in einer Institution waren, einzubeziehen.
Klasse D1 umfasst die Verwendungen, die früher in den Klassen XIII, XV und XVI. Dispensaries sind nicht mehr enthalten, und diese werden entweder innerhalb der Klasse A1 (Geschäfte) oder, wo neben einem Krankenhaus, innerhalb der Klasse C2 Wohneinrichtungen. Klasse D2 (Montage und Freizeit) umfasst Verwendungen früher einschließt XVII und XVIII. Es wurde erweitert, um die Verwendung für alle Indoor- oder Outdoor-Sportarten mit Ausnahme von Motorsportarten und Sportarten mit Schusswaffen einzuschließen. Theater, die früher der Klasse XVII angehörten, sind in keiner der Klassen mehr enthalten (siehe Artikel 3 Absatz 6). Ein Unterschied zwischen dieser Bestellung und der Bestellung von 1972 besteht darin, dass in den Teilen A und B des Zeitplans zu dieser Bestellung die angegebenen Verwendungen die Verwendung von Gebäuden oder Grundstücken sind, während ihre Äquivalente in der Bestellung von 1972 die Verwendung von Gebäuden spezifizierten. Es gibt auch weitere Verwendungen, die ausdrücklich von den Klassen ausgeschlossen sind, und diese sind in Artikel 3 Absatz 6 der Verordnung aufgeführt. Absatz 1 des Schedule 11 des Housing and Planning Act 1986 änderte Abschnitt 22 (2) (f) des Gesetzes von 1971, indem er vorsah, dass eine Änderung der Nutzung eines Teils eines Gebäudes oder Grundstücks keine wesentliche Nutzungsänderung darstellt, wenn die frühere Nutzung und die letztere Nutzung des Teils derselben Klasse angehören, vorbehaltlich der Bestimmungen einer gemäß diesem Absatz erlassenen Anordnung. Artikel 4 der Verordnung sieht vor, dass die Nutzung eines Teils eines Gebäudes oder eines Grundstücks, das für die Zwecke der Klasse C3 (Wohnhäuser) genutzt wird, als separates Wohnhaus nicht als nicht bebaubar anzusehen ist. “
The Town and Country Planning (Use Classes)(Amendment) (England) Order 2005 – in Kraft 21 April 2005; Änderungen der 1987er Ordnung, einschließlich der Aufteilung der ehemaligen Nutzungsklasse A3 in drei neue Klassen A3, A4, A5.
Erläuterung nicht Teil der Bestellung – “Diese Bestellung ändert die Stadt- und Raumplanung (Use Classes) Order 1987 (“die Hauptordnung”). Die Hauptordnung legt Klassen für die Zwecke von Abschnitt 55 (2) (f) des Town and Country Planning Act 1990 fest, der vorsieht, dass eine Nutzungsänderung eines Gebäudes oder eines anderen Grundstücks keine Entwicklung für die Zwecke des Gesetzes beinhaltet, wenn die neue Nutzung und die frühere Nutzung beide innerhalb derselben angegebenen Klasse liegen. Diese Bestellung ändert die Hauptreihenfolge, indem sie die Verwendung als Einzelhandelslagerclub und die Verwendung als Nachtclub von den angegebenen Klassen ausschließt . Es hat auch den Effekt, dass in der ersten Klasse (Klasse A1) die Nutzung als Internetcafé und die Aufteilung der ehemaligen A3-Nutzungsklasse (Essen und Trinken) in drei neue Klassen; Klasse A3 Verwendung als Restaurant oder Café, Klasse A4, Verwendung als Gasthaus, Weinbar oder andere Trinkeinrichtung; und Klasse A5, Verwendung als warmes Essen zum Mitnehmen.”
The Town and Country Planning (Use Classes) (Amendment) (England) Order 2010 – in Kraft am 6. April 2010, amendments to Use Class C2A, C3, C4 in 1987 Order,
Explanatory note not part of the Order – “Mit diesem Beschluss wird der Town and Country Planning (Use Classes) Order 1987 (the Use Classes Order) (S.I.1987/764) nur für England geändert. Die Nutzungsklassenordnung legt Nutzungsklassen von Gebäuden oder anderen Grundstücken für die Zwecke von Abschnitt 55 (2) (f) des Town and Country Planning Act 1990 fest. Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe f) sieht vor, dass eine Änderung der Verwendung nicht als Entwicklung anzusehen ist, wenn die frühere Verwendung und die neue Verwendung beide derselben Klasse angehören, wie in einer Bestellung angegeben. Nutzungsänderungen, die nicht als Erschließung anzusehen sind, bedürfen keiner Baugenehmigung. In Artikel 2 Absatz 2 wird die Nutzungsklasse C2A (Secure Residential Institutions) erneut festgelegt, um klarzustellen, dass diese Klasse nicht auf Kronland beschränkt ist. In Artikel 2 Absatz 3 wird die Nutzungsklasse C3 (Wohnhäuser) geändert, um bestimmte Mehrfamilienhäuser aus ihrem Anwendungsbereich zu streichen. Artikel 2(4) führt eine neue Nutzungsklasse (Häuser in Mehrfachbelegung) ein, die vorbehaltlich einer Ausnahme die Nutzung eines Wohnhauses als Haus in Mehrfachbelegung im Sinne von Abschnitt 254 des Housing Act 2004 abdeckt. Im Großen und Ganzen tritt diese Verwendung auf, wenn Mietwohnungen von Personen als einzigem oder Hauptwohnsitz bewohnt werden, die nicht verwandt sind und eine oder mehrere grundlegende Annehmlichkeiten teilen.”
The Town and Country Planning (Use Classes) (Amendment) (England) Order 2015 – in Kraft 15 April 2015, Änderungen in Bezug auf die Nutzung als Wettbüro und die Nutzung als Zahltagdarlehensgeschäft gemäß der Bestellung von 1987.
Erläuterung nicht Teil des Auftrags – “Dieser Auftrag ändert die Stadt- und Raumplanung (Use Classes) Order 1987 (S.I. 1987/764) (“der Hauptauftrag”). Die Hauptordnung legt Klassen für die Zwecke von Abschnitt 55 (2) (f) des Town and Country Planning Act 1990 (c. 8), die vorsieht, dass eine Nutzungsänderung eines Gebäudes oder eines anderen Grundstücks keine Entwicklung im Sinne des Gesetzes beinhaltet, wenn die neue Nutzung und die frühere Nutzung beide derselben angegebenen Klasse angehören. Dieser Beschluss ändert den Hauptauftrag, indem er vorsieht, dass die Verwendung als Wettbüro und die Verwendung als Zahltagdarlehensgeschäft in Artikel 3 Absatz 6 des Hauptauftrags enthalten sind: die Liste der Verwendungen, die von den angegebenen Klassen ausgeschlossen sind.”
The Town and Country Planning (General Permitted Development) (England) (Amendment) Order 2017 – in Kraft 6 April 2017
Erläuterung nicht Teil des Auftrags – “Dieser Auftrag ändert den Town and Country Planning (General Permitted Development) (England) Order 2015 (“the General Permitted Development Order”) (SI. 2015/596). Artikel 3 findet Anwendung, wenn eine vorgeschlagene Erweiterung eines Wohnhauses gemäß der Baugenehmigung, die durch die Klasse A von Teil 1 der Anlage 2 der Allgemeinen zulässigen Entwicklungsordnung erteilt wurde, mit einer bestehenden Erweiterung verbunden wird. Sie ändert den Wortlaut dieser Verordnung, um klarzustellen, dass Beschränkungen für den Umfang der Gesamterweiterung gelten (d. h. die vorgeschlagene Erweiterung zusammen mit der bestehenden Erweiterung). Artikel 4 erstreckt sich von ein bis zwei Schuljahren der Zeitraum, für den ein Gebäude als staatlich finanzierte Schule im Rahmen der Klasse C des Teils verwendet werden kann 4 von Schedule 2 an die Allgemein zulässige Entwicklungsordnung. Artikel 5 führt ein neues genehmigtes Entwicklungsrecht ein, um eine vorübergehende staatlich finanzierte Schule für bis zu drei Schuljahre auf einem Gelände bereitzustellen, das zuvor für bestimmte kommerzielle Zwecke genutzt wurde, auf dem jedoch alle Gebäude abgerissen wurden. Artikel 6 entfernt bestimmte Einschränkungen in Bezug auf Bodenfläche und Abstand von der Grenze des curtilage, wo Schulen unter Klasse M von Teil entwickelt 7 von Schedule 2 an die Allgemeine zulässige Entwicklungsordnung. Artikel 7 enthält eine Reihe verschiedener Änderungen. Artikel 8 sieht Übergangszwecke vor, wenn die Entwicklung vor Inkrafttreten dieser Verordnung stattgefunden hat oder der örtlichen Planungsbehörde mitgeteilt wurde.”
The Town and Country Planning (General Permitted Development) (England) (Amendment) (No. 2) Order 2017 – in Kraft 23 Mai 2017
Erläuterung nicht Teil der Bestellung – “Diese Bestellung ändert die Stadt- und Raumplanung (General Permitted Development) (England) Order 2015 (“the General Permitted Development Order”) (S.I. 2015/596). Es setzt die in Abschnitt 15 des Nachbarschaftsplanungsgesetzes 2017 festgelegte Pflicht um. Artikel 3 hebt die zulässigen Entwicklungsrechte auf, die die Änderung der Nutzung eines Gebäudes der Klasse A4 (Trinkeinrichtung) des Zeitplans von der Verordnung über die Raumordnung (Nutzungsklassen) 1987 (S.I. 1987/764) in ein Gebäude der Klassen A1 (Geschäfte), A2 (Finanz- und freiberufliche Dienstleistungen) und A3 (Restaurants und Cafes) sowie in eine vorübergehende flexible Nutzung oder eine staatlich finanzierte Schule für bis zu 2 Schuljahre ermöglichen. Artikel 3 führt auch ein neues genehmigtes Erschließungsrecht ein, das die Änderung der Nutzung eines Gebäudes der Klasse A4 (Trinkgelegenheiten) in eine Nutzung der Klasse A4 mit einer Nutzung der Klasse A3 (Restaurants und Cafes) oder von diesen Nutzungen in eine Nutzung der Klasse A4 ermöglicht. Artikel 4 streicht genehmigte Entwicklungsrechte, die den Abriss von Gebäuden ermöglichen, die für einen Zweck der Klasse A4 (Trinkanstalten) verwendet werden. Artikel 5 sieht Übergangsbestimmungen für Fälle vor, in denen nach einem Ersuchen der örtlichen Planungsbehörde um Bestätigung, ob das Gebäude als Vermögenswert von Gemeinschaftswert (wie in Teil 3 Absätze A.3, Teil 4 Absätze C.3 oder Anhang 2 Teil 11 B.3 der Allgemeinen zulässigen Entwicklungsordnung definiert, vor Änderung durch diese Verordnung) benannt oder aufgeführt wurde, die Entwicklung gemäß diesen Bestimmungen beginnen kann. Der Effekt ist, dass die Baugenehmigung in diesen Fällen gespeichert wird (wenn der Trinkbetrieb nicht nominiert oder aufgeführt ist), wenn ein solcher Antrag mehr als 56 Tage vor dem 23.Mai 2017 gestellt wurde. Im Falle eines Abrisses muss ebenfalls vor dem 23.Mai 2017 eine vorherige Genehmigung erteilt worden sein, die nicht erforderlich ist oder als erteilt gilt. Dieser Artikel verschiebt auch die Anwendung des durch Artikel 3 eingeführten neuen Rechts um 18 Monate für ein Gebäude, das in den Anwendungsbereich einer Richtlinie nach Artikel 4 fällt, die die Erlaubnis zur Änderung der Nutzung von einer Nutzung der Klasse A4 (Trinkgelegenheiten) zu einer Nutzung der Klasse A3 (Restaurants und Cafes) entzieht.”
Zusammenfassung: Dale L Ingram MSc CHE FRSA of Planning for Pubs Ltd hat dies freundlicherweise für meine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Die General Permitted Development (Amendment)(No 2) Order 2017 entfernt die Permitted Development (“PD”) Rechte für Abriss und Nutzungsänderung, was zum Verlust der “drinking” (A4) Nutzung aller relevanten Räumlichkeiten führt. Neue Nutzungsrechte für eine gemischte Nutzung als A4 und A3 Pub/Restaurant (Klasse AA) und zurück zu A4 wurden mit Wirkung zum 23. Mai 2017 geschaffen. Dies sind die einzigen PD-Rechte, die Pubs jetzt genießen. Dies ersetzte eine komplizierte und ineffektive Reihe von Änderungen, die in die überarbeitete GPDO (England) 2015 mit Wirkung vom 6. April 2015 aufgenommen wurden. Diese boten Schutz vor einer Änderung der Nutzung und dem Abriss, wenn ein Pub als Asset of Community Value (“ACV”) gelistet oder für die Aufnahme in die Liste nominiert wurde. Im Gegenzug, dass ersetzt / überarbeitet die PD Rechte im Allgemeinen Permitted Development erstellt (Änderung) (England) Bestellen 2013 für A4 Räumlichkeiten. Dazu gehörten vorübergehende Nutzungsänderung von A4 zu A3, A2, A1, B1 (Büros) und staatlich geförderte Schule (D1) für einen einzigen Zeitraum von bis zu 2 Jahren, wenn die ursprüngliche Nutzung A4 würde wieder aufgenommen (ob besetzt oder gehandelt oder nicht). Kurz gesagt, die derzeitige Planungsposition besagt, dass A4-Pubs nur als Pubs oder Kneipen / Restaurants genutzt werden können und jede andere Nutzung oder Abriss eine vollständige Baugenehmigung erfordert. Der ACV-Status von Pubs hat in PD-Begriffen keine Relevanz mehr; Es kann sich jedoch um eine ‘wesentliche Überlegung’ bei der Verweigerung der Genehmigung oder der Zurückweisung eines Einspruchs gegen eine Verweigerung an die Aufsichtsbehörde handeln.

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Verwenden Sie Klassen in Leasingverhältnissen:
Leasingverhältnisse definieren die zulässige Verwendung häufig anhand einer Nutzungsklasse. Im Allgemeinen stellt die Ausarbeitung sicher, dass die Nutzungsklasse zum Zeitpunkt des Mietvertrags eingefroren wird, damit der Vermieter die Kontrolle über Änderungen nicht verliert, wenn eine Nutzungsklasse erweitert oder verengt wird. Gelegentlich erfordert der Entwurf, dass alle gesetzlichen Referenzen im Mietvertrag aktualisiert werden, da sie sich von Zeit zu Zeit ändern. Manchmal kann es schwierig sein, herauszufinden, welche Bestimmung in der neuesten Gesetzgebung gleichwertig ist. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken steht vor den größten Veränderungen. Nehmen wir zum Beispiel einen im Jahr 2000 gewährten Mietvertrag mit einer Nutzung innerhalb von A3. Der Mietvertrag behält die Bedeutung, die A3 im Jahr 2000 hatte. Der Mieter kann zwischen dem neuen A3, A4 und A5 wählen, ohne die Zustimmung des Vermieters einholen zu müssen, da alle innerhalb des alten A3 lagen. Einige der Änderungen zwischen den neuen Nutzungsklassen erfordern jedoch eine Baugenehmigung (z. B. eine Änderung von einem Cafe in der neuen A3 zu einem warmen Essen zum Mitnehmen in der neuen A5), und Mietverträge erfordern in der Regel, dass ein Mieter die Zustimmung des Vermieters zu einem Bauantrag einholt. Somit hat die Änderung der Nutzungsklassenreihenfolge den Umfang der im Rahmen des Mietvertrags zulässigen Nutzung nicht verändert, dem Vermieter jedoch möglicherweise ein neues Maß an Kontrolle über Änderungen gegeben. Bei der Mietprüfung könnte ein Mietvertrag mit einer zulässigen Nutzung des alten A3 wertvoller sein als ein moderner Mietvertrag, der wahrscheinlich eine engere zulässige Nutzung hat, definiert durch Bezugnahme auf eine der neuen Klassen A3, A4 oder A5. Angesichts dieses Arguments sollte der Mieter die Mietbestimmungen zur Erlangung der Baugenehmigung prüfen: Hat der Vermieter eine neue Kontrolle erlangt, die die Miete drücken könnte?

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