NORMALER VERSCHLEIß ERKLÄRT

WAS IST NORMALER VERSCHLEIß?

Typische Definition von gewöhnlicher Abnutzung ist:

“Die Verschlechterung, die aufgrund der Verwendung der Mieteinheit und ohne Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit, Unfall oder Missbrauch oder Missbrauch der Räumlichkeiten oder Inhalte durch den Mieter oder Mitglieder seines Haushalts oder deren eingeladene oder Gäste auftritt.”

Mit anderen Worten, gewöhnlicher Verschleiß ist die natürliche und allmähliche Verschlechterung des Hauses im Laufe der Zeit, die sich aus der normalen Nutzung der Immobilie durch einen Mieter ergibt.

Zum Beispiel verschleißt der Teppichboden in einer Immobilie oder sogar die Farbe an den Wänden im normalen Lebensverlauf. Teppiche werden fadenscheinig und Farbe kann verblassen oder abblättern. Selbst der verantwortungsvollste Mieter kann den Alterungsprozess nicht verhindern, und ein Gericht wird den Mieter nicht für Schäden aufkommen lassen, die sich aus diesem Prozess ergeben.

WAS IST KEIN GEWÖHNLICHER VERSCHLEIß?

Ein Manager kann einen Mieter für Schäden aufkommen lassen, wenn der Mieter dem Alterungsprozess geholfen hat oder das Haus nicht auf normale Weise genutzt hat. Ein Teppich, der von Menschen getragen wird, die darauf gehen, muss man erwarten. Aber ein Mieter, der ein Loch in den Teppich schneidet oder Farbe darauf verschüttet, kann für den Schaden verantwortlich gemacht werden.

Wie können Sie feststellen, was gewöhnliche Abnutzung ist und was nicht? Es gibt drei grundlegende Arten von Schäden, die von einem Mieter verursacht werden und nicht als normale Abnutzung gelten.

1. Fahrlässigkeit. Wenn ein Mieter etwas nachlässig tut, von dem der Mieter hätte wissen müssen, dass es Schaden anrichten würde, oder wenn der Mieter es versäumt hat, etwas zu tun, das der Mieter vernünftigerweise hätte tun sollen, um Schaden zu vermeiden, ist das Fahrlässigkeit.

Kurz gesagt, hat der Mieter umsichtig gehandelt, um das Eigentum zu erhalten? – Nicht gewarnt. Eine andere Form der Nachlässigkeit ist, wo der Pächter Schritte nicht unternimmt, die Schaden des Eigentums verhindern konnten. Selbst die angemessene Verschleißausnahme sollte einen Mieter nicht von der Verantwortung isolieren, wenn der Mieter den Hausverwalter nicht informiert, wenn etwas im Haus schief geht, was später zu schlimmeren Schäden führen könnte.

Wenn beispielsweise eine Fensterscheibe aufgrund eines fehlerhaften Fundaments gerissen ist, ist dies nicht die Schuld des Mieters. Wenn der Mieter dem Manager jedoch nicht mitteilt, dass der Riss Wasser einlässt und der Teppich unter dem Fenster durch Wasser beschädigt wird, kann der Manager möglicherweise argumentieren, dass dieser zusätzliche Schaden dadurch verursacht wurde, dass der Mieter den Manager nicht über das Problem informiert hat.

2. Missbrauch/Missbrauch. Wenn der Mieter das Eigentum wissentlich oder absichtlich misshandelt oder es für die falschen Zwecke verwendet, ist der Schaden, den der Mieter verursacht, kein gewöhnlicher Verschleiß – es ist Missbrauch oder Missbrauch.

Hat der Mieter beispielsweise Möbel über einen ungeschützten Boden geschoben und Fugen verursacht? Oder hat der Mieter die Badewanne verfärbt, indem er damit Stoffe färbt? War der Mieter ein Künstler, der es versäumte, den Boden zu bedecken, während der Mieter malte, und bleibende Flecken auf dem Teppich hinterließ? Hat der Mieter die Wände des Hauses ohne Erlaubnis des Managers gestrichen oder hat er sie nicht zurückgemalt, wenn er angewiesen wurde?

Eine Gerichtsentscheidung besagte, dass ein Mieter dafür bezahlen musste, dass er einen Wohnungsteppich in einem Bereich um eine Wet Bar verstümmelt, durch Rost– und Schimmelflecken aus Pflanzenbehältern beschädigt und mit Zigarettenverbrennungen bedeckt hatte – einige klar durch das Pad.

3. Unfall. Manchmal kommt es versehentlich zu Schäden. Der Partygast des Mieters lässt einen Drink auf den neuen Teppich fallen und färbt ihn. Oder der Mieter lässt einen schweren Pflanzer fallen und knackt den Fliesenboden. Oder der Mieter reinigt das Licht und die Leuchte fällt und bricht. Oder der Mieter lässt versehentlich den Badewannenhahn an, überflutet einen Teil des Hauses und färbt Holzböden und Teppichböden.

Obwohl der Mieter Ihr Eigentum nicht absichtlich beschädigt hat, kann der Manager die Reparaturkosten von der Kaution einbehalten.

Andere Faktoren

Bei der Beurteilung, ob Sachschäden über den normalen Verschleiß hinausgehen, sind einige andere Faktoren zu berücksichtigen.

  • Ausmaß des Schadens. Die genaue Art des Schadens kann genauso wichtig sein wie das Ausmaß des Schadens, wenn beurteilt wird, ob es sich um gewöhnlichen Verschleiß handelt oder nicht.
    Zum Beispiel können zwei oder drei kleine Nagellöcher in einer Wand als gewöhnlicher Verschleiß angesehen werden. Aber Dutzende von Nagellöchern können als Missbrauch angesehen werden. Ein leichter Kratzer auf einem Holzboden kann unvermeidlich sein. Aber eine fehlende Holzplanke ist Fahrlässigkeit oder Missbrauch.
  • Aufenthaltsdauer. Bestimmte Dinge verschleißen im Laufe der Zeit. Aber wie lange? Die normale Abnutzung eines Hauses durch einen Mieter, der nur kurze Zeit dort gelebt hat, sollte erheblich geringer sein als die eines Mieters, der lange dort gelebt hat. Angenommen, Sie haben einen neuen Teppich verlegt, bevor Sie eine Immobilie gemietet haben. Es kann vernünftig sein zu erwarten, dass, wenn ein Mieter dort lebt 10 Jahre vor dem Auszug, Der tägliche Gebrauch würde es etwas beschädigt lassen.
    Aber wenn ein Mieter nach nur drei Monaten auszieht und der Teppich zerrissen und fleckig ist, ist das unvernünftig, und der Manager kann dem Mieter den Schaden in Rechnung stellen.
  • Charakter und Bau des Gebäudes. Von einem älteren Gebäude kann erwartet werden, dass es sich stärker und schneller verschlechtert als von einem neueren Gebäude.
    Beispielsweise können Holzfensterbänke in einem älteren Gebäude ohne Verschulden des Mieters im Laufe der Zeit austrocknen, verrotten oder reißen. Wenn das Gebäude jedoch neu ist, ist es unwahrscheinlich, dass die Fensterbänke ohne Unachtsamkeit des Mieters (z., auf der Fensterbank stehend, um Vorhänge aufzustellen).

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