Planung für den Abrechnungstag beim Kauf

Der Kaufvertrag bietet Ihnen die Möglichkeit, zu überprüfen, ob sich die Immobilie und die Gegenstände in demselben Zustand befinden, in dem sie die Vereinbarung zum Kauf der Immobilie unterzeichnet haben, und dass der Verkäufer alle in der Vereinbarung aufgeführten Bedingungen erfüllt hat. Die Inspektion ist keine Gelegenheit, Probleme aufzudecken, die bei der Unterzeichnung der Vereinbarung bestanden.

Kontaktieren Sie den Agenten, um die Inspektion vor der Abrechnung zu arrangieren. Es sollte mindestens 2 Werktage vor dem Abrechnungstermin sein, damit der Verkäufer Zeit hat, Probleme zu lösen.

Wenn die Immobilie vermietet ist, beachten Sie, dass der Vermieter möglicherweise zusätzliche Zeit benötigt, um die Zustimmung des Mieters zur Inspektion einzuholen.

Wenn es Ihnen wichtig ist, dass die Immobilie sauber und bezugsfertig ist, können Sie dies als Bedingung in den Kaufvertrag aufnehmen, indem Sie beispielsweise angeben, dass das Haus gewerblich gereinigt werden soll.

Dinge, die Sie bei der Inspektion vor der Abrechnung beachten sollten
  • Es ist eine gute Idee, eine Kopie des Kaufvertrags zur Inspektion vor der Abrechnung mitzunehmen, damit Sie sich auf Details zu allen Bedingungen und Vermögenswerten beziehen können.
  • Überprüfen Sie, ob sich die Immobilie in demselben Zustand befindet wie bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags.
  • Stellen Sie sicher, dass sich alle im Kaufvertrag aufgeführten Gegenstände in der Immobilie befinden und in einwandfreiem Zustand sind (sofern nicht anders vereinbart und dokumentiert).
  • Stellen Sie sicher, dass auch Leuchten und Vorhänge funktionieren.
  • Überprüfen Sie, ob seit Unterzeichnung des Kaufvertrags Sachschäden vorliegen, z. B. Sturm- oder Erdbebenschäden oder Schäden, die beim Auszug der vorherigen Bewohner verursacht wurden.
  • Wenn der Verkäufer zugestimmt hat, im Rahmen der Bedingungen des Kaufvertrags Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Immobilie durchzuführen, überprüfen Sie, ob dies geschehen ist.
  • Überprüfen Sie, ob alle Habseligkeiten und der Müll des vorherigen Insassen entfernt wurden.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Schlüssel, Garagentorfernbedienungen und Sicherheitsalarmcodes berücksichtigt werden und Ihnen am Abrechnungstag zur Verfügung stehen.
Wenn Sie während der Vorabprüfung Probleme feststellen

Wenn Sie während der Vorabprüfung Schäden feststellen, die bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht vorhanden waren, oder wenn ein Eigentum fehlt, wenden Sie sich sofort an Ihren Anwalt oder Förderer. Ihr Anwalt oder Förderer skizziert Ihre Optionen und kann mit dem Anwalt oder Förderer des Verkäufers verhandeln, um die Situation zu korrigieren.

Der Verkäufer kann jeden Schaden sofort beheben oder vereinbaren, dass die Kosten für die Behebung des Problems von der endgültigen Zahlung abgezogen werden können.

Wenn Sie die Endkontrolle mindestens 48 Stunden vor der Abrechnung durchführen, haben Sie und der Verkäufer Zeit, eine Einigung über etwaige Probleme zu erzielen. Dies ist wichtig, da Sie, wenn Sie Ihre Seite des Geschäfts nicht zum Fälligkeitsdatum abschließen und der Verkäufer nachweisen kann, dass er in der Lage und bereit war, seinen Teil abzuschließen, möglicherweise eine Entschädigung an den Verkäufer zahlen müssen. Dies wird im Kaufvertrag festgelegt, also stellen Sie sicher, dass Sie dies lesen und verstehen. Die Immobilie wird nicht offiziell den Besitzer wechseln, und Sie müssen die endgültige Zahlung nicht leisten, solange ein Problem ungelöst bleibt.

Sie müssen die endgültige Zahlung für die Immobilie am Abrechnungstag leisten, daher muss dies vorher mit Ihrer Bank oder Ihrem Kreditgeber vereinbart werden. Die meiste Arbeit wird von Ihrem Anwalt oder Förderer und Bank oder Kreditgeber durchgeführt.

Am Abrechnungstag können weitere Kosten anfallen, einschließlich eines Teils der Preise, wenn diese vom Verkäufer im Voraus bezahlt wurden.

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