Unsere Geschichte | METROPOLITAN WATERWORKS AND SEWERAGE SYSTEM
GRÜNDUNG UNTER R.A. 6234
Am 19.Juni 1971 wurde Republic Act 6234 erlassen. Es löste das National Waterworks and Sewerage System (NAWASA) auf und schuf an seiner Stelle das Metropolitan Waterworks and Sewerage System (MWSS). MWSS erhielt damit den Auftrag, “eine ununterbrochene und angemessene Versorgung und Verteilung von Trinkwasser für häusliche und andere Zwecke zu gerechten und gerechten Preisen sicherzustellen.” Der ordnungsgemäße Betrieb und die Wartung von Kanalisationsanlagen gehörten ebenfalls zu ihrem Auftrag.
GRUNDSATZERKLÄRUNG
Die Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Wasserwerkssystemen müssen vom Staat überwacht und kontrolliert werden, da sie wesentliche Dienstleistungen erbringen, die für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind.
PROBLEME UND GRÜNDE FÜR DIE MWSS-PRIVATISIERUNG
- Schlechte Abdeckung
MWSS konnte nur 69% seiner Versorgungsfläche mit Wasser versorgen. - Ineffizienter Service
Die Wasserverfügbarkeit war zeitweise – durchschnittlich nur 16 Stunden pro Tag – und der Wasserdruck war unangenehm niedrig. - Höchstes Non-Revenue Water (NRW) in Asien
NRW bezieht sich auf den nicht abgerechneten oder verlorenen Teil des produzierten oder gelieferten Wassers. Dies wird hauptsächlich durch Zählermanipulationen, illegale Verbindungen, Rohrleitungslecks und die illegale Verwendung von Hydranten verursacht. Die Zahl der MWSS war zu dieser Zeit fast doppelt so hoch wie in den Industrieländern. - Kanalisation
Ungefähr nur 8% der gesamten Dienstleistungsbevölkerung und weniger als 7% der Haushalte im Versorgungsgebiet waren abgedeckt. Kanalisationseinrichtungen konnten nur in einigen Gebieten in Manila und Makati gefunden werden, wobei die meisten Einrichtungen entweder ihre eigenen oder kommunalen Klärgruben verwenden mussten. - Vergabeverfahren
Vergabeverfahren waren immer sehr starr und beinhalteten viele sequentielle Prozesse. Dies führte häufig zu Ineffizienz und Verzögerungen, sowohl bei der Anschaffung von Geräten als auch bei der Durchführung von Projekten.
PRIVATISIERUNG
Im Jahr 1997 verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz Republic Act 8041, auch bekannt als “The Water Crisis Act.” Das Gesetz, das den Weg für die Privatisierung von MWSS ebnete, hatte folgende Hauptziele:
- Übertragung der finanziellen Belastung auf den privaten Sektor
- Verbesserung der Servicestandards
- Steigerung der betrieblichen Effizienz
- Minimierung der Tarifauswirkungen
Im August desselben Jahres schloss die philippinische Regierung eine Konzessionsvereinbarung über 25 Jahre mit zwei privaten Konsortien, die sich aus lokalen und internationalen Partnern zusammensetzten. Dadurch wurden die operativen Verantwortlichkeiten von MWSS effektiv auf die Manila Water Company, Inc. übertragen. (für die East Zone) und Maynilad Water Services, Inc. (für die Westzone).
Inmitten einiger Unruhe und Skepsis wurde der Übergang mit der Vision umgesetzt, eine ineffiziente, verschuldete und überbesetzte öffentliche Körperschaft in ein professionelles, leistungsfähiges und finanziell tragfähiges Dienstleistungsunternehmen umzuwandeln. Die Erschließung neuer Wasserquellen, die Verbesserung der Wasserversorgung und die Erweiterung des Versorgungsgebiets standen dagegen weiterhin ganz oben auf der Liste der Privatisierungsziele.
Trotz der Privatisierung übte MWSS weiterhin mehrere seiner gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen aus, darunter:
- Erleichterung der Ausübung ihrer Agenturbefugnisse durch die Konzessionäre
- Durchführung von Buchhaltungs- und Benachrichtigungsfunktionen
- Überwachung, Berichterstattung und Verwaltung von Darlehen sowie damit verbundene Funktionen im Zusammenhang mit bestehenden Projekten
- Verwaltung und Veräußerung von einbehaltenen Vermögenswerten
- Verwaltung und Betrieb des Transbasin-Projekts Umiray-Angat
Diese verbleibenden Funktionen liegen derzeit in der Verantwortung des MWSS Corporate Office (CO). Die Funktionen des CO werden weiter durch die Funktionen des MWSS Regulatory Office (RO) abgegrenzt, das in erster Linie mit der Umsetzung der Bestimmungen des Konzessionsvertrags beauftragt ist.
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