Verstehen Sie, wie die persönliche Haftung durch die Reiseversicherung abgedeckt wird / Bharti AXA
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Verstehen Sie, wie die persönliche Haftung durch eine Reiseversicherung gedeckt wird
Wenn Sie ins Ausland reisen, sind Sie möglicherweise mit den Gesetzen des Landes nicht vertraut und geraten möglicherweise in eine Notsituation, die ein professionelles Eingreifen erfordert. Zum Beispiel könnten Sie ein Teil eines Unfalls sein, während der Fahrt oder verursacht Sachschäden an der anderen Person? Eine solche Situation kann außer Kontrolle geraten und ohne die richtige Reiseversicherung könnten Sie in große Schwierigkeiten geraten.
Für solche Vorfälle ist es äußerst wichtig, eine persönliche Haftpflichtdeckung in Ihrer Reiseversicherung zu haben.
Was genau ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Personenhaftpflichtversicherung bedeutet auf Reisen, dass diese Versicherung Schutz vor Schäden durch Dritte bietet. Mit anderen Worten, diese Versicherung schützt Sie auch, wenn Sie unbeabsichtigt Personen beschädigen oder verletzen, die nicht zu Ihrer Familie gehören. Dies gilt jedoch nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Dies hilft auch, die Kosten eines Gerichtsverfahrens zu decken, wenn der Geschädigte damit fortfährt.
Was deckt die persönliche Haftpflichtversicherung ab?
Die persönliche Haftpflichtversicherung deckt Sie und alle anderen in der Police genannten Personen für
- Tod oder Verletzung einer anderen Person
- Physischer Verlust oder Sachschaden – verursacht durch einen Unfall während Ihrer Reise
- Etwaige Rechtskosten in Ihrem Namen für Ansprüche gegen Sie wegen Beschädigung oder Verletzung
Was ist deckt nicht ab
- Von Ihnen verursachte Verletzung Ihres Reisebegleiters, Arbeitskollegen oder Verwandten während der Reise
- Übertragung von Krankheiten
- Vorsätzliche, vorsätzliche Handlung oder Missbrauch von Waffen
- Jede geschäfts-, Handels- oder Berufsausübung
Die persönliche Haftung im Rahmen einer Reiseversicherung ist wichtig, da sie Sie vor medizinischen Kosten schützt, die Ihnen im Falle eines Unfalls entstehen können, aber Sie müssen auch darüber nachdenken, wie Sie gegenüber Dritten haften, falls Sie ihnen physisch oder an ihrem Eigentum Schaden zufügen.
Wenn ein Dritter auf Reisen einen Anspruch gegen Sie geltend gemacht hat, informieren Sie zuerst Ihre Versicherungsgesellschaft und lassen Sie sie das formelle Verfahren in Ihrem Namen übernehmen und durchführen. Geben Sie keine Haftung zu oder begleichen Sie keinen Anspruch, bevor Sie Ihren Versicherer benachrichtigen. Sie müssen jedoch voll und ganz verstehen und helfen, wenn nötig.
Viele Versicherer schließen diese persönliche Haftung als Teil ihrer umfassenden Reiseversicherung ein, aber es ist am besten, Reiseversicherungspolicen online zu vergleichen und zu kaufen, um den maximalen Nutzen bei der Mindestprämie zu erzielen.
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