Warum sind Universitäten, Kirchen und Privatschulen Wohltätigkeitsorganisationen?

Das Gesetz über die Gemeinnützigkeit hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt, was bedeutet, dass das Bild etwas kompliziert sein kann.

Viele Organisationen, die zum ‘öffentlichen Nutzen’ tätig sind, aber nicht Teil des Staates sind, haben einen gemeinnützigen Status, wie Universitäten, Wohnungsbaugesellschaften und bestimmte Museen. Eine Reihe anderer Organisationen, während sie Wohltätigkeitsorganisationen sind, müssen sich nicht bei der Charity Commission registrieren.

Universitäten, Wohnungsbaugesellschaften, bestimmte Museen

Einige Wohltätigkeitsorganisationen, z. B. Universitäten und Wohnungsbaugesellschaften, sind als ‘befreite Wohltätigkeitsorganisationen’ bekannt. Während sie Wohltätigkeitsorganisationen sind, müssen sie sich nicht bei der Wohltätigkeitskommission registrieren lassen. Sie werden stattdessen von anderen Stellen reguliert. (Zum Beispiel der Higher Education Funding Council für England im Falle von Universitäten in England oder die Homes and Community Agency im Falle von Wohnungsbaugesellschaften in England.) Eine Reihe spezifischer Museen, die gesetzlich festgelegt sind, werden vom Ministerium für Kultur, Medien und Sport reguliert.

Kirchen und Pfadfindergruppen

Einige Wohltätigkeitsorganisationen sind von der Registrierung für wohltätige Zwecke ausgenommen. Sie sind immer noch Wohltätigkeitsorganisationen und werden immer noch von der Charity Commission reguliert, aber sie sind nicht verpflichtet, sich bei der Kommission zu registrieren oder jährliche Renditen einzureichen, sofern ihr Einkommen unter £ 100.000 pro Jahr liegt. Die Haupttypen sind Kirchen bestimmter Konfessionen und Pfadfinder- und Führergruppen. Die Ausnahme für Kirchen endet 2021, wenn sie sich als Wohltätigkeitsorganisationen registrieren müssen.

Lesen Sie mehr: Leitlinien der Charity Commission zu ausgenommenen Wohltätigkeitsorganisationen (GOV.UK )

Unabhängige Schulen

Die meisten unabhängigen Schulen sind eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen. Dies bedeutet, dass sie nicht gewinnorientiert arbeiten können und zeigen müssen, dass sie öffentlichen Nutzen schaffen.

Dies war in der jüngeren Vergangenheit ein kontroverses Thema.

Vor 2006, als das Gesetz geändert wurde, konnten unabhängige Schulen automatisch den gemeinnützigen Status beanspruchen. Danach mussten sie nachweisen, dass sie öffentlichen Nutzen stiften, um ihren gemeinnützigen Status zu erhalten. Die Charity-Kommission zu der Zeit versucht, eine Reihe von Anforderungen an die Schulen zu verhängen, wie sie ging über diese, wie die Definition, welche Stipendien Systeme, die sie anbieten müssen. Dies wurde von unabhängigen Schulen angefochten, und im Jahr 2011 entschied der High Court, dass die Wohltätigkeitskommission zu präskriptiv war.

Das Gericht stellte fest, dass unabhängige Schulen einen erheblichen öffentlichen Nutzen (d. h. leistungen für die Öffentlichkeit, zusätzlich zu den Leistungen, die gebührenpflichtige Schüler erhalten haben), aber es sollte den einzelnen Schulen überlassen bleiben, wie sie dies tun.

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