WAS IST KLASSE A PLANUNGSVERWENDUNG?

WAS IST DIE PLANUNGSVERWENDUNG DER KLASSE A?

BENÖTIGE ICH EINE BAUGENEHMIGUNG, UM ZU ODER VON KLASSE A ZU WECHSELN?

Unsere FAQ-Serie beantwortet einige der am häufigsten gesuchten TownPlanning.info .

Heute werfen wir einen Blick auf die Planungsnutzungsklassen, die einst verschiedene Formen von Geschäften und Dienstleistungen abdeckten – die A-Klasse verwendet.

SPOILERALARM – DIE A-KLASSEN SIND JETZT IN ENGLAND AUSGESTORBEN …

Im September 2020 wurden Änderungen an der Reihenfolge der Planungsnutzungsklassen vorgenommen, die die A-Klassendefinition für die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in ganz England aufhoben.

Die Klassen A1, A2 und A3 schlossen sich der Business Class B1 zusammen mit den Gesundheits– und Montageanwendungen D1 und D2 in einer neu geschaffenen Klasse E an – Commercial, Business und Service.

Die Klassen A4 und A4 wurden sui generis (d. h. fallen nicht in eine der angegebenen Verwendungsklassen).

Um die Sache noch komplizierter zu machen – einige Geschäfte von weniger als 280qm, die lebenswichtige Güter verkaufen und mindestens
1km von einem ähnlichen Geschäft entfernt sind, wurden in eine neue Klasse F2 aufgenommen!

Einige Einzelhandels- / Dienstleistungszwecke, einschließlich Theater, Tankstellen, Geschäfte, die Kraftfahrzeuge verkaufen und / oder ausstellen, Schrottplätze, Einzelhandelslagerclubs, Nachtclubs, Waschsalons, Taxi- oder Fahrzeugvermietungsunternehmen, Vergnügungszentren, Casinos, Jahrmärkte, Wettbüros, Zahltagdarlehensgeschäfte wurden beispielsweise ‘sui generis’.

Es wurden vorläufige Vereinbarungen getroffen, um die zulässigen Entwicklungsrechte bis zum 31. Juli 2021 fortzusetzen, aber nach diesem Datum – die A-Klassen waren nicht mehr.

DIE ALTE KLASSE A VERWENDET – GESCHÄFTE UND DIENSTLEISTUNGEN

Was waren also die alten A-Klassen, bevor sie 2020 subsumiert oder in andere Klassen aufgeteilt wurden? Das Folgende erklärt.

NUTZUNGSKLASSE A1 – GESCHÄFTE (Teil)

Planung Nutzungsklasse A1 umfasste Geschäfte, Einzelhandelslager, Postämter, Ticket- und Reisebüros, Verkauf von kalten Lebensmitteln zum Verzehr außerhalb von Räumlichkeiten, Friseure, Bestattungsunternehmen, Verleihgeschäfte, chemische Reinigungen, Internetcafes.

NUTZUNGSKLASSE A2 – FINANZ- UND FREIBERUFLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Die Planungsnutzungsklasse A2 umfasste Banken, Bausparkassen, Immobilien- und Arbeitsagenturen sowie freiberufliche Dienstleistungen (keine Gesundheits- oder medizinischen Dienstleistungen).

NUTZUNGSKLASSE A3 – ESSEN UND TRINKEN

Planung Nutzungsklasse A3 inklusive Restaurants und Cafes.

NUTZUNGSKLASSE A4 – KNEIPEN UND TRINKGELEGENHEITEN

Planung Nutzungsklasse A4 umfasst Kneipen und Trinkgelegenheiten.

EINSATZKLASSE A5 – WARME SPEISEN ZUM MITNEHMEN

Planung Einsatzklasse A5 – warme Speisen zum Mitnehmen.

WEITERE INFORMATIONEN ZU PLANUNGSNUTZUNGSKLASSEN

Weitere Informationen zu den aktuellen Planungsnutzungsklassen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist und zum vorherigen Genehmigungsprozess finden Sie in unserem Leitfaden zur Planung von Nutzungsänderungen und der Reihenfolge der Nutzungsklassen.

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