Was sind persönliche Güter und warum sind sie wichtig?

Persönliche Gegenstände (oder ‘Habseligkeiten’) können im Mittelpunkt eines Streits zwischen Familienmitgliedern stehen, wenn jemand stirbt. Oft ist der monetäre Wert dieser Gegenstände minimal, aber der sentimentale Wert ist für Ihre Lieben sehr wichtig und kann dazu führen, dass enttäuschte Begünstigte viel Zeit und Geld für den Versuch aufwenden, persönliche Güter aus Ihrem Nachlass zu erhalten.

Bei der Erstellung eines Testaments ist es wichtig zu berücksichtigen, wer Ihre persönlichen Güter erben soll, nicht nur Ihr Eigentum und Ihr Geldvermögen. In Ihrem Testament können Sie Ihren Begünstigten ein bestimmtes Geschenk bestimmter Gegenstände hinterlassen, z. B. Ihren Ehering für Ihre Tochter. Dies erleichtert die Verteilung Ihres Nachlasses erheblich und macht deutlich, wer diese Artikel erhalten soll.

Alternativ könnte Ihr Testament angeben, dass Sie möchten, dass Ihre Testamentsvollstrecker (die Personen, die Sie mit der Verteilung Ihres Nachlasses beauftragt haben) Ihre persönlichen Gegenstände nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung eines von Ihnen hinterlassenen Wunschschreibens verteilen. In Ihrem Wunschschreiben können Sie eine Liste der Artikel und die Namen der Personen angeben, die Sie erhalten möchten. Sie können diesen Brief selbst vorbereiten und so oft aktualisieren, wie Sie möchten.

Obwohl dieses Schreiben nicht bindend ist, wird es Ihren Testamentsvollstreckern eine hilfreiche Anleitung geben, wenn sie sich mit Ihrem Nachlass befassen, und ihnen auch die Gegenstände in Ihrem Nachlass hervorheben. Wenn irgendwelche Gegenstände aus dem Eigentum “verschwunden” sind, können die Testamentsvollstrecker den Brief als Ausgangspunkt verwenden und untersuchen, ob einer der Gegenstände zu Lebzeiten jemandem geschenkt wurde. Wenn das Geschenk in den letzten 7 Jahren gemacht wurde, müssen sie dies der HMRC melden, da diese Geschenke immer noch Teil Ihres Nachlasses für Erbschaftssteuerzwecke sind.

Alternative Möglichkeiten, persönliche Güter zu verlassen

Andere Möglichkeiten sind, Ihre persönlichen Güter zu verlassen, um in den Restbestand zu fallen und für die Testamentsvollstrecker einfach die Gegenstände und den Erlös zwischen Ihren Restbegünstigten zu verkaufen. Sie könnten auch in Betracht ziehen, Ihren Lieben zu erlauben, innerhalb eines bestimmten Zeitraums jeweils einen Gegenstand als Andenken auszuwählen, und dann kann der Rest verkauft und der Erlös zwischen Ihren verbleibenden Begünstigten aufgeteilt werden.

In einigen Fällen sind wir auf Situationen gestoßen, in denen die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen und der Rest des Nachlasses verschiedenen Personen überlassen wurden. Unter diesen Umständen sollte in Ihrem Testament klar angegeben sein, wer die Kosten für die Räumung der Immobilie und den Verkauf der Gegenstände tragen soll, da dies nach Ihrem Tod zu praktischen Schwierigkeiten führen kann.

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Sie überlegen, was mit Ihren persönlichen Gegenständen passieren soll, wenn Sie sterben, um Ärger für Ihre Testamentsvollstrecker und jedes schlechte Gefühl zwischen Ihren Familienmitgliedern zu vermeiden.

Wenn Sie Ihr Testament überprüfen oder weitere Informationen zu persönlichen Angelegenheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Team unter 0161 475 7676 oder per E-Mail [email protected]

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