Wissen Sie, wie Sie Ihre Anhängelast überprüfen können?
Wir werden oft gefragt, was die Anhängelast einer Anhängerkupplung ist, aber es ist Ihr Auto, das bestimmt, was Sie sicher und legal abschleppen können.
Die genaue Anhängelastzahl, die für Ihr Fahrzeug verwendet werden sollte, ist diejenige, die auf dem Fahrzeug-Identifikationsnummernschild (VIN-Platte) abgestempelt ist. Das VIN-Schild befindet sich normalerweise unter der Motorhaube oder an einer Türsäule.
Die VIN platte wird display entweder 3 oder 4 sätze von gewichte.
- – Die oberste Zahl ‘A’ ist das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die maximal zulässige Masse (MAM) des Fahrzeugs einschließlich Insassen, Kraftstoff und Nutzlast.
- – Die zweite Zahl ‘B’ ist das Zugbruttogewicht, dies ist die kombinierte maximal zulässige Masse von Fahrzeug und Anhänger.
- – Die dritte und vierte Zahl ‘C’ und ‘D’ sind die maximalen Achslasten vorne bzw. hinten.
Das maximale Gewicht umfasst Passagiere, andere Lasten und Kraftstoff.
Um die empfohlene maximale Anhängelast für Ihr Fahrzeug zu berechnen, wird das Gesamtfahrzeuggewicht (A) vom Gesamtzuggewicht (B) abgezogen.
Im obigen Beispiel 4200kg – 2505kg = 1695Kg
Darüber hinaus wird von vielen Abschleppexperten empfohlen, dass ein Anfänger das voll beladene Gewicht des Wohnwagens nicht schwerer als 85% des Leergewichts des Abschleppwagens hält. Dies nennt man die 85% -Regel. Beachten Sie, dass es sich um einen Leitfaden handelt und nicht rechtlich durchsetzbar ist.
Um dies zu berechnen, müssen Sie zwei Kennzahlen kennen: das Leergewicht des Fahrzeugs und die Höchstmasse des Wohnwagens (MTPLM).
Wenn die Masse des Wohnwagens 85% oder weniger des Leergewichts des Autos beträgt, wird das Auto es mit Leichtigkeit abschleppen.
Wenn es zwischen 85% und 100% ist, seien Sie vorsichtig – nur erfahrene Caravaner sollten dieses Auto benutzen, um einen so schweren Van zu schleppen.
Wussten Sie schon?
Bestimmte Performance-, Hybrid- und Stadtautomodelle oder ähnliche Varianten von Standardmodellen sind nicht für das Abschleppen zugelassen, einschließlich einiger Fahrzeuge mit Panorama-Schiebedächern, dies bedeutet, dass der Fahrzeughersteller das Modell als ungeeignet für den Einsatz als Abschleppfahrzeug eingestuft hat. Bei diesem Fahrzeugtyp entspricht die Anhängelast Null oder ein zulässiges Zuggewicht wird nicht angezeigt.
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