Zivilstrafen

Zivilstrafen können eine ernsthafte Bedrohung für Ihr Unternehmen darstellen, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die der Einwanderungskontrolle unterliegen.

Was ist eine Zivilstrafe nach dem Einwanderungsgesetz?

Eine zivilrechtliche Strafe nach dem Einwanderungsgesetz ist eine Strafe, die einem Arbeitgeber auferlegt wird, der wusste oder Grund zu der Annahme hatte, dass einer seiner Mitarbeiter nicht das Recht hatte, in Großbritannien zu arbeiten. Arbeitgeber können auch bestraft werden, wenn sie jemanden beschäftigen, ohne die richtigen Kontrollen durchzuführen, oder wenn sie nicht richtig gemacht wurden.

Ein Arbeitnehmer hat möglicherweise aus folgenden Gründen kein Recht, in Großbritannien zu arbeiten:

  • Sie hatten keine Erlaubnis (Erlaubnis), in das Vereinigte Königreich einzureisen oder dort zu bleiben
  • Ihre Rechtsdokumente waren falsch oder falsch
  • Ihr Urlaub war abgelaufen
  • Sie durften bestimmte Arten von Arbeit nicht verrichten

Arbeitgeber müssen wissen, welche Rechtskontrollen sie durchführen müssen. Dies stellt sicher, dass sie Arbeitnehmer beschäftigen, die das Recht haben, im Vereinigten Königreich zu arbeiten, und ausreichende Dokumente aufbewahrt haben, um eine gesetzliche Entschuldigung zur Vermeidung einer zivilrechtlichen Strafe feststellen zu können.

Das Innenministerium kann für jeden Mitarbeiter, von dem es glaubt, dass er nicht das Recht hat, in Großbritannien zu arbeiten, eine Geldstrafe für illegale Arbeit (oder eine Zivilstrafe) von bis zu £ 20,000 pro Arbeitnehmer verhängen.

Strafrechtliche Sanktionen einer Zivilstrafe

Arbeitgeber können mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen, wenn angenommen wird, dass sie wissentlich illegale Arbeitnehmer beschäftigt haben.

Kontaktieren Sie unsere Einwanderungsanwälte

Unsere Einwanderungsanwälte können Sie beraten, wie Sie Ihr Unternehmen vor zivilrechtlichen Sanktionen schützen können. Wir können Sie auch bei der Anfechtung einer vom Innenministerium verhängten zivilrechtlichen Strafe beraten.

Wir haben eine hohe Erfolgsquote sowohl bei der Aufhebung von zivilrechtlichen Strafanzeigen als auch bei der Verringerung der gegen unsere Kunden verhängten zivilrechtlichen Strafen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0191 232 9547 (ext. 1306) oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter [email protected]

Alternativ können Sie einen Termin buchen und uns in einem unserer Büros im Nordosten besuchen:

Newcastle:

56 Westgate Road, Newcastle Upon Tyne, NE1 5XU

South Shields:

142 Fowler Street, South Shields, Tyne & Wear, NE33 1PZ

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