Zuständige Behörde: CCMO oder Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport?

Für die Forschung mit einem Arzneimittel müssen Sie Ihren Antrag bei zwei verschiedenen Behörden einreichen:

  • ein Überprüfungsausschuss (MREC oder CCMO);
  • die zuständige Behörde (CCMO oder Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport).

Die CCMO fungiert als zuständige Behörde für Forschung mit einem Arzneimittel, die von einem akkreditierten MREC überprüft wird. Das Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport fungiert als zuständige Behörde für die Forschung mit einem Arzneimittel, das von der CCMO überprüft wird.

Wenn Sie Zweifel haben, welche Behörde als zuständige Behörde fungiert, rufen Sie das Tool Help-me-on-my-way auf.

Die marginale Überprüfung durch die zuständige Behörde ist kostenlos.

Forschung zu Gentherapie/Arzneimittel mit GVO oder Forschung mit Medizinprodukten

Forschung zu Gentherapie/Arzneimittel mit GVO
oder Forschung mit Medizinprodukten

Bestimmte Arten von Forschung müssen (nicht nur) von der akkreditierten MREC oder der CCMO, sondern (auch) von anderen Behörden überprüft werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

  • Gentherapieforschung/Arzneimittel mit GVO
  • Forschung mit Medizinprodukten

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