DVLA – KFZ-Kennzeichen und wer kann sie verwenden

Wenn Sie ein Kraftfahrzeughändler oder Fahrzeugtester sind, können Sie mit Kfz-Kennzeichen Ihr Geschäft ausüben, ohne jedes Fahrzeug, das sich vorübergehend in Ihrem Besitz befindet, registrieren und besteuern zu müssen.

Brandneue oder gebrauchte Fahrzeuge, die bereits bei Ihnen registriert sind, müssen besteuert werden und können gemäß dieser Bestimmung nicht verwendet werden.

Handelskennzeichen dürfen nicht an nicht fahrbereiten Fahrzeugen verwendet werden. Alle Fahrzeuge müssen versichert sein und über einen gültigen TÜV verfügen, es sei denn, sie sind von den TÜV-Anforderungen befreit. Alle nicht straßentauglichen Fahrzeuge müssen transportiert werden.

Das Gesetz erlaubt es, ein unversteuertes Fahrzeug zu und von einem vorher vereinbarten MoT

ohne Handelsplatte zu fahren. Ein Autohändler ist definiert als eine Person, die Fahrzeuge verkauft oder liefert.

Ein Kraftfahrzeughändler ist definiert als:

• ein Hersteller oder Reparateur von Fahrzeugen

• ein Händler, dessen Geschäft darin besteht, Fahrzeuge abzuholen und zu liefern, und

keine anderen Tätigkeiten als Fahrzeughersteller oder -reparateur

• Miet-, Leasing- und Finanzunternehmen, die Fahrzeuge abholen und liefern

Zulässige Verwendungen

Für Fahrzeuge, die sich im vorübergehenden Besitz eines Unternehmens befinden, werden Handelskennzeichen verwendet für

Testen, Testen, Demonstrieren, Liefern oder Demontieren.

Weitere Informationen finden Sie unter gov.uk/trade-licence-plates

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