Abschnitt 2907.07 / Importuning.

(A) Niemand darf eine Person, die weniger als dreizehn Jahre alt ist, um sexuelle Aktivitäten mit dem Täter bitten, unabhängig davon, ob der Täter das Alter dieser Person kennt oder nicht.

(B)(1) Niemand darf einen anderen, nicht den Ehegatten des Täters, um sexuelles Verhalten mit dem Täter bitten, wenn der Täter achtzehn Jahre oder älter und vier oder mehr Jahre älter ist als die andere Person, und die andere Person ist dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt, unabhängig davon, ob der Täter das Alter der anderen Person kennt oder nicht.

(2) Niemand darf einen anderen, nicht den Ehegatten des Täters, um sexuelles Verhalten mit dem Täter bitten, wenn der Täter achtzehn Jahre oder älter und vier oder mehr Jahre älter als die andere Person ist, die andere Person sechzehn oder siebzehn Jahre alt ist und Opfer eines Verstoßes gegen Abschnitt 2905.32 des überarbeiteten Kodex ist und der Täter das Alter der anderen Person kennt oder rücksichtslos missachtet.

(C) Niemand darf eine andere Person mittels eines Telekommunikationsgeräts im Sinne von Abschnitt 2913 erbitten.01 des überarbeiteten Kodex, sexuelle Aktivitäten mit dem Täter auszuüben, wenn der Täter achtzehn Jahre oder älter ist und eine der folgenden Bedingungen gilt:

(1) Die andere Person ist weniger als dreizehn Jahre alt, und der Täter weiß, dass die andere Person weniger als dreizehn Jahre alt ist oder in dieser Hinsicht rücksichtslos ist.

(2) Die andere Person ist ein Strafverfolgungsbeamter, der sich als eine Person ausgibt, die weniger als dreizehn Jahre alt ist, und der Täter glaubt, dass die andere Person weniger als dreizehn Jahre alt ist oder in dieser Hinsicht rücksichtslos ist.

(D) Keine Person darf eine andere Person mittels eines Telekommunikationsgeräts im Sinne von Abschnitt 2913.01 des überarbeiteten Kodex auffordern, sexuelle Aktivitäten mit dem Täter auszuüben, wenn der Täter achtzehn Jahre oder älter ist und eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

(1) Die andere Person ist dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt, der Täter weiß, dass die andere Person dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt ist oder in dieser Hinsicht rücksichtslos ist, und der Täter ist vier oder mehr Jahre älter als die andere Person.

(2) Die andere Person ist ein Strafverfolgungsbeamter, der sich als eine Person ausgibt, die dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt ist, der Täter glaubt, dass die andere Person dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt ist oder in dieser Hinsicht rücksichtslos ist, und der Täter ist vier oder mehr Jahre älter als das Alter, das der Strafverfolgungsbeamte annimmt, wenn er sich als die Person ausgibt, die dreizehn Jahre oder älter, aber weniger als sechzehn Jahre alt ist.

(E), (C) und (D) dieses Abschnitts gelten für jede Aufforderung, die in einer Übertragung über ein Telekommunikationsgerät enthalten ist, die entweder aus diesem Staat stammt oder in diesem Staat empfangen wird.

(F)(1) Wer gegen diesen Abschnitt verstößt, ist der Aufdringlichkeit schuldig.

(2) Sofern in dieser Abteilung nichts anderes vorgesehen ist, ist ein Verstoß gegen die Abteilung (A) oder (C) dieses Abschnitts ein Verbrechen dritten Grades bei einer ersten Straftat und ungeachtet der Abteilung (C) von Abschnitt 2929.13 des überarbeiteten Kodex besteht die Vermutung, dass eine Haftstrafe verhängt wird, wie in Abschnitt 2929.13 der Abteilung (D) des überarbeiteten Kodex beschrieben. Wenn der Täter zuvor wegen einer sexuell orientierten Straftat oder einer auf Kinder ausgerichteten Straftat verurteilt wurde, ist ein Verstoß gegen die Abteilung (A) oder (C) dieses Abschnitts ein Verbrechen zweiten Grades, und das Gericht verhängt dem Täter als obligatorische Haftstrafe eine der in der Abteilung (A) (2) (b) des Abschnitts 2929 vorgeschriebenen bestimmten Haftstrafen.14 des überarbeiteten Kodex für ein Verbrechen zweiten Grades, außer dass, wenn der Verstoß am oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderung begangen wird, Das Gericht verhängt als Mindeststrafe für die Straftat eine obligatorische Haftstrafe, die eine der in der Abteilung vorgeschriebenen Mindestbedingungen darstellt (EIN)(2)(ein) dieses Abschnitts für ein Verbrechen zweiten Grades.

(3) Ein Verstoß gegen die Abteilung (B) oder (D) dieses Abschnitts ist ein Verbrechen fünften Grades bei einer ersten Straftat und ungeachtet der Abteilung (B) von Abschnitt 2929.13 des überarbeiteten Kodex besteht die Vermutung, dass eine Haftstrafe verhängt wird, wie in Abschnitt 2929.13 der Abteilung (D) des überarbeiteten Kodex beschrieben. Wenn der Täter zuvor wegen einer sexuell orientierten Straftat oder einer kindlich orientierten Straftat verurteilt wurde, ist ein Verstoß gegen die Abteilung (B) oder (D) dieses Abschnitts ein Verbrechen vierten Grades, und das Gericht verhängt dem Täter als obligatorische Gefängnisstrafe eine der in Abschnitt 2929.14 des überarbeiteten Kodex vorgeschriebenen Haftstrafen für ein Verbrechen vierten Grades, das mindestens zwölf Monate dauert.

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