Anwendungsbereich für Mundgesundheitstherapeuten

Das Health Practitioners Competence Assurance Act 2003 (das Gesetz) beschreibt einen Anwendungsbereich als den Gesundheitsdienst, den ein in diesem Anwendungsbereich registrierter Arzt ausführen darf, vorbehaltlich etwaiger von der zuständigen Behörde auferlegter Bedingungen.

Der Rat veröffentlicht einen Anwendungsbereich als Bekanntmachung im New Zealand Gazette unter Abschnitt 11 des Gesetzes.

Am 1. November 2017 ist der Praxisumfang für Mundgesundheitstherapie in Kraft getreten.

Anwendungsbereich der Mundgesundheitstherapie

Die Praxis der Mundgesundheitstherapie ist die Bereitstellung von Mundgesundheitsbeurteilung, Diagnose, Management, Behandlung und Prävention von Krankheiten, Störungen oder Zuständen des orofazialen Komplexes und der damit verbundenen Strukturen in Übereinstimmung mit der anerkannten Ausbildung, Ausbildung, Erfahrung und Kompetenz eines Mundgesundheitstherapeuten.

Mundgesundheitserziehung, Krankheitsprävention und Mundgesundheitsförderung für Einzelpersonen und Gemeinschaften sind Kernaktivitäten, die darauf abzielen, die Mundgesundheit als integralen Bestandteil der allgemeinen Gesundheit zu erreichen und zu erhalten.

Der Praxisumfang umfasst die Kompetenzen des Mundgesundheitstherapeuten.

Die Praxis geht in diesem Zusammenhang über die klinische Mundgesundheitstherapiepraxis hinaus und umfasst Lehre, Forschung und Management, da solche Rollen die klinische Praxis und die öffentliche Sicherheit beeinflussen. Bereiche der Mundgesundheitstherapiepraxis, die nicht in die Ausbildung eines Praktikers einbezogen wurden, sollten nicht durchgeführt werden, es sei denn, der Praktiker hat eine angemessene Ausbildung absolviert und praktiziert nach den Standards, die im Standardrahmen für Mundgesundheitspraktiker vorgeschrieben sind.

Vorgeschriebene Qualifikationen für den Praxisbereich Mundgesundheitstherapie

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