Narasimham Komitee und Bankenreformen
WERBUNG:
Narasimham Ausschuss und Bankenreformen!
Bericht des Narasimham-Komitees:
WERBUNG:
Angesichts der zunehmenden Erosion der Effizienz und Rentabilität des Bankensektors beschloss die Regierung, den Bankensektor umzustrukturieren, um mehr Wettbewerb und Effizienz in ihre Funktionsweise zu bringen und ihre Rentabilität zu steigern.
Dementsprechendernannte die indische Regierung ein neunköpfiges Komitee unter der Leitung von M. Narasimham, der ehemalige Gouverneur der RBI am 14.August 1991. Der Ausschuss wurde beauftragt, die Arbeit der Geschäftsbanken und anderer Finanzinstitute des Landes zu überprüfen und Maßnahmen zur Umgestaltung dieser Institutionen zur Steigerung ihrer Effizienz vorzuschlagen.
Der Narasimham-Ausschuss legte seinen Bericht im November 1991 vor und der Bericht wurde dem Parlament am 17.Dezember 1991 vorgelegt. In seinem Bericht hat der Narasimham-Ausschuss den Erfolg der Banken des öffentlichen Sektors in Bezug auf die Filialexpansion, die Mobilisierung von Einlagen im Haushaltssektor, die Kreditvergabe im vorrangigen Sektor und die Beseitigung regionaler Unterschiede im Bankwesen anerkannt. In dieser Zeit nach der Verstaatlichung erlitt der Bankensektor jedoch eine ernsthafte Erosion seiner Produktivität, Effizienz und Rentabilität.
Zwei der wichtigsten Faktoren, die für diese Situation verantwortlich sind, sind, wie vom Ausschuss berichtet, gezielte Investitionen und gezielte Kreditprogramme. Der Ausschuss argumentierte, dass die ungewöhnlich hohe gesetzliche Liquiditätsquote (SLR-38,5 Prozent) und die Barreserve (CRR-15 Prozent) den Bankern eine Art Steuer auf das Bankensystem auferlegten und einen guten Teil des Bankenfonds für unproduktive Zwecke umleiteten.
ANZEIGEN:
In ähnlicher Weise hat die CRR in Form einer “Reserve Requirement Tax” das potenzielle Einkommen der Banken und damit die Rentabilität der Banker verringert. Darüber hinaus erwähnte der Bericht des Narasimham-Ausschusses, dass das System der gerichteten Kreditgeschäfte in Form von subventionierten Kreditflüssen in unterbankierte und vorrangige Bereiche, IRDP-Darlehen, Darlehen Mela usw. hat die soliden Bankpraktiken gestört. Der Ausschuss erwähnt, “Die beabsichtigte sozial orientierte Kredit in den Prozess, degenerierte in unverantwortliche Kreditvergabe.”
Der Ausschuss erwähnte ferner, dass etwa 20 Prozent der landwirtschaftlichen und kleinen Industriekredite in Form von “infizierten” und “kontaminierten” Portfolios bestehen. Der Ausschuss erwähnte auch, dass die operativen Ausgaben dieser Banken aufgrund der phänomenalen Zunahme der Filialbanken, des Mangels an angemessener Aufsicht, des raschen Personalwachstums und der beschleunigten Beförderung, der unangemessenen Rolle der Gewerkschaften und der höheren Stückkosten für die Verwaltung von Krediten für die vorrangigen Sektoren erheblich gestiegen sind.
Empfehlungen des Narasimham-Ausschusses für das Bankensystem:
Die Empfehlungen des Narasimham-Ausschusses zur Reform des Bankensystems basieren auf den einzigen rationalen Kriterien, d.h. die Ressourcen der Banken sollten auf rationellste Weise eingesetzt werden, damit sie ihren Einlegern den größtmöglichen Nutzen bieten können. So hat das Halten von Geldern der Banken durch die Regierung zu niedrigen Zinssätzen zur Finanzierung ihrer Konsumausgaben (Zahlung des Gehalts der Angestellten) die Einleger betrogen.
Die Empfehlungen des Ausschusses:
WERBUNG:
( a) Gewährleistung eines höheren Maßes an betrieblicher Flexibilität;
(b) Autonomie bei der Entscheidungsfindung; und
(c) Wettbewerbsfähigkeit und höhere Professionalität im Bankgeschäft zu fördern, um Effizienz und Effektivität des Finanzsystems zu erreichen.
Im Folgenden sind die wichtigen Empfehlungen des Narasimham-Komitees für notwendige Reformen im Bankensystem sowie im Finanzsystem aufgeführt:
WERBUNG:
1. Einrichtung einer vierstufigen Hierarchie für die Bankenstruktur, bestehend aus drei oder vier großen Banken, einschließlich der SBI an der Spitze, 8 bis 10 Nationalbanken mit einem Netzwerk landesweiter Filialen, lokalen Banken für regionale Operationen und ländlichen Banken an der Unterseite hauptsächlich in der Finanzierung der Landwirtschaft und verwandter Aktivitäten tätig.
2. Die Regierung sollte in Zukunft nicht daran denken, private Geschäftsbanken des Landes zu verstaatlichen, und Privatbanken sollten mit Banken des öffentlichen Sektors gleichgestellt werden.
3. Die Messlatte für die Gründung neuer Banken im privaten Sektor höher legen und das Genehmigungsverfahren für den Filialausbau abschaffen.
4. Die Regierung sollte liberaler sein, wenn es darum geht, der ausländischen Bank zu erlauben, mehr Filialen im Einklang mit der Auslandsinvestitionspolitik zu eröffnen. Joint Ventures ausländischer und indischer Banken sind im Handels- und Investmentbanking zulässig. Ausländische Operationen indischer Banken sollten rationalisiert werden.
ANZEIGEN:
5. Die gesetzliche Liquiditätsquote (SLR) und die Barreserve (CRR) sollten von 1991-92 schrittweise gesenkt werden. Das Finanzierungsinstrument sollte im Einklang mit der ursprünglichen Absicht eingesetzt werden, es als aufsichtsrechtliche Anforderung zu betrachten, und nicht als wichtiges Instrument zur Finanzierung des öffentlichen Sektors angesehen werden.
6. Das gerichtete Kreditprogramm sollte zumindest für diejenigen, die auf eigenen Füßen stehen konnten, und für diejenigen, die daraus eine wirtschaftliche Rentenzahlung gemacht haben, überprüft werden. Auf diese Weise sollte die vorrangige Kreditvergabe eingeschränkt werden. Der vorrangige Sektor sollte neu definiert werden, um kleine und marginale Landwirte, den kleinen Industriesektor, Kleinunternehmer und andere schwächere Teile einzubeziehen.
7. Zinssatz wird weiter dereguliert, um den Bedingungen der Schwellenländer Rechnung zu tragen, und die derzeitigen Zinssätze für Bankeinlagen können weiterhin reguliert werden.
8. Für zweifelhafte Forderungen sollten Rückstellungen in Höhe von 100 Prozent des Sicherheitsdefizits gebildet werden. Der Verlust von Vermögenswerten sollte entweder vollständig abgeschrieben werden. Ein Ausschuss zur Lösung des Problems der Forderungsausfälle soll gebildet werden. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, nach denen zumindest ein Teil der faulen und zweifelhaften Schulden der Banken und Finanzinstitute aus der Bilanz genommen wird, damit die Banken die durch diesen Prozess realisierten Mittel in produktivere Vermögenswerte umwandeln können.
ANZEIGEN:
9. Das gemeinsame Personalrekrutierungssystem für Bankbeamte wird im Rahmen der Bankenreform abgeschafft. Ernennungen in Schlüsselpositionen sollten aus der politischen Gunst herausgehalten werden. Der Ausschuß hält es ferner für dringend erforderlich, daß verstärkt auf computergestützte Systeme zurückgegriffen wird.
10. Jede Bank des öffentlichen Sektors sollte eine oder mehrere ländliche Bankentöchter gründen, um alle ihre ländlichen Filialen zu übernehmen, und diese sollten den regionalen ländlichen Banken ebenbürtig sein.
11. Ein Prozentsatz der Anteile der Banken des öffentlichen Sektors sollte wie die anderen PSUs desinvestiert werden.
12. Staatliche Richtlinien in Fragen der internen Verwaltung sollten aufgehoben werden, um die Unabhängigkeit und Autonomie der Banken zu gewährleisten. Die Qualität der Kontrolle über das Bankensystem zwischen der RBI und der Bankenabteilung des Finanzministeriums sollte enden und die RBI sollte die Hauptbehörde für die Regulierung des Bankensystems sein.
Sonstige Finanzreformen:
WERBUNG:
Die anderen vom Narasimham-Komitee empfohlenen Finanzreformen umfassen:
1. Übertragung der Aufsichtsfunktion über Banken und andere Finanzinstitute an ein separates quasi-autonomes Gremium, das von der RBI gesponsert wird.
2. Förderung des Wettbewerbs zwischen den Entwicklungsfinanzinstitutionen (DFIS), um einen syndizierenden oder teilnehmenden Ansatz anstelle eines Konsortialansatzes zu verfolgen. Die DFI sollten international anerkannte Normen annehmen, um die Kapitaladäquanz wiederherzustellen und Kredite für kurze Zeiträume zu vergeben, um die Betriebskapitalanforderungen zu erfüllen.
3. Die IDBI sollte nur ihre Refinanzierungsrolle behalten und ihre direkte Kreditvergabe an eine separate Körperschaft delegieren.
4. Aufsichtsleitlinien sollten die Funktionsweise aller Finanzinstitute regeln. Um den Kapitalmarkt zu regulieren, sollte die SBI eine Reihe von Aufsichtsrichtlinien zum Schutz der Anlegerinteressen formulieren, die die zu restriktiven Richtlinien der CCI (Controller of Capital Issues) ersetzen würden.
5. Vorkehrungen für die ordnungsgemäße Klassifizierung der Vermögenswerte und die vollständige Offenlegung sowie für die Transparenz der Konten von Banken und anderen Finanzinstituten.
Bewertung des Berichts des Narasimham-Komitees:
WERBUNG:
Der Bericht des Narasimham-Komitees wurde von verschiedenen Kritikern aus verschiedenen Gründen kritisiert.
Zu den verschiedenen Punkten, die von den Kritikern gegen die Empfehlungen dieses Ausschusses vorgebracht wurden, gehören die folgenden Punkte:
(a) Die Rolle des öffentlichen Sektors wird in diesem neuen System minimiert, da diese Banken ihre soziale Rolle bei der Kreditvergabe im vorrangigen Sektor nicht mehr so effektiv wahrnehmen können wie zuvor;
(b) Die Idee, Banken nicht mehr zu verstaatlichen und privaten und ausländischen Banken die Möglichkeit zu geben, ihr Geschäft auszubauen, wird kritisiert; und
(c) Die Verringerung der Kreditvergabe kann die Kreditfähigkeit des Staates beeinträchtigen.
Aber all diese Kritiken haben keine eigene solide Basis. Klar ist, dass das politische Spiel mit öffentlichen Geldern, die in der Bank hinterlegt sind, bereits seinen Sättigungspunkt erreicht hat. Bankmittel sollten ausschließlich für produktive Investitionen verwendet werden, bei denen das Rentabilitätskriterium gelten sollte.
ANZEIGEN:
Den Empfehlungen des Narasimham-Komitees mangelt es jedoch an ausreichender statistischer Unterstützung und empirischen Tests. Darüber hinaus einige der Empfehlungen wie die Aufhebung des konzessionären Zinssatzes, die schrittweise Abschaffung der Kreditvergabe im vorrangigen Sektor, die Reduzierung der SLR usw. wird zweifellos indirekt die schwächeren Teile der Gesellschaft betreffen, wenn alternative Vorkehrungen getroffen wurden.
Aber unter dem gegenwärtigen Regime der Wirtschaftsreformen kann das Land keine hohe Rendite von solchen Reformen erwarten, wenn der Bankensektor nicht von übermäßiger bürokratischer Kontrolle befreit wird.
Obwohl der Bericht des Narasimham-Komitees von einem Teil der Politiker, gierigen Beamten, Gewerkschaften und Bankangestellten aus ihren eigenen Blickwinkeln kritisiert wurde, gibt es einige Gründe, sich dem Wettbewerb und anderen strukturellen Veränderungen zu stellen. Ein längeres Arbeiten unter einem Schutzsystem würde definitiv den Produktivitätsgeist der Arbeiter zerstören. Daher sollte das Problem auch aus diesem Blickwinkel betrachtet werden.
In der Zwischenzeit wurden einige dieser Empfehlungen bereits von der Regierung akzeptiert.
Reformen des Banken- und Finanzsektors: 1991-92 bis 1993-94:
Umsetzung der Empfehlungen des Narasimham-Ausschusses seit 1991-92:
Trotz starken Widerstands aus verschiedenen Ecken initiiert die Regierung seit 1991-92 einige wichtige Finanzreformen auf der Grundlage des Berichts des Narasimham-Ausschusses, der dem Parlament im Dezember 1991 vorgelegt wurde.
ANZEIGEN:
Im Folgenden sind einige dieser im Land eingeleiteten Reformen aufgeführt:
1. Reduzierung von SLR und CRR:
Höhere Zinssätze für SLR und CRR haben einen großen Teil der Bankressourcen in Vermögenswerte mit niedrigem Einkommen vorweggenommen, wodurch die Rentabilität der Banken verringert und die Banken unter Druck gesetzt wurden, hohe Zinssätze für ihre Fortschritte im kommerziellen Sektor zu verlangen.
Die Regierung hat daher beschlossen, die SLR über einen Zeitraum von drei Jahren stufenweise von 38,5 Prozent auf 25 Prozent und die CRR über einen Zeitraum von vier Jahren auf unter 10 Prozent zu senken. In einem ersten Schritt wurde die SLR auf 30 Prozent reduziert und CRR im April 1992 um 10 Prozent aufgehoben, wodurch Rs veröffentlicht wurde. 1.280 crore für leihbare Ressourcen.
2. Normen für die Ertragsrealisierung, Rückstellung und Kapitaladäquanz:
In Befolgung dieser Empfehlung des Narasimham-Ausschusses hat die RBI neue Aufsichtsnormen in Bezug auf die Ertragsrealisierung, die Klassifizierung von Vermögenswerten und die Rückstellung von Forderungsausfällen erlassen. Mindestkapitalstandards wurden auf Augenhöhe mit den international anerkannten Normen des Base Committee vorgeschrieben, um eine angemessene Eigenkapitalausstattung zu erreichen. Die Banken sollten bis Ende März 1994 die Rückstellungen für zweifelhafte und nicht standardisierte Vermögenswerte abschließen.
ANZEIGEN:
3. Bilanzrevision:
Die Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsformate wurden entsprechend überarbeitet, um die tatsächliche finanzielle Gesundheit der Banken widerzuspiegeln.
4. Zweigniederlassung:
Im April 1992 durften Banken, die Kapitaladäquanznormen und aufsichtsrechtliche Rechnungslegungsstandards erreichten, ohne vorherige Genehmigung der RBI neue Zweigniederlassungen gründen. Sie dürfen auch nicht lebensfähige Filialen außer in ländlichen Gebieten schließen.
5. Genehmigung zur Gründung einer Bank des privaten Sektors:
Die RBI hat Richtlinien für die Gründung von Privatbanken als Aktiengesellschaften angekündigt. Grundsätzlich wurden sieben Vorschläge zur Gründung neuer Banken des privaten Sektors gebilligt. Banken durften auch Kapitaleinlagen von ausländischen institutionellen Anlegern bis zu 20 Prozent und von nicht ansässigen Indern bis zu 40 Prozent aufnehmen.
ANZEIGEN:
6. Die Zahl der Zinssätze für Bankvorschüsse wurde von etwa 20 in den Jahren 1989- 90 auf 3 im laufenden Haushaltsjahr (1993-94) gesenkt. Der Mindestzinssatz für Bankvorschüsse und der Höchstzinssatz für Termineinlagen wurden um 4 bzw. 3 Prozentpunkte gesenkt.
7. Einführung von Eigenkapitalnormen, die vorschreiben, dass alle Banken bis zum 31.März 1993 4 % und bis zum 31.März 1996 8 % erreichen müssen. Ausländische Banken, die in Indien tätig sind, und indische Banken mit Niederlassungen im Ausland müssen bis zum 31.März 1993 bzw. 31. März 1994 8 Prozent erreichen.
8. Haushaltsunterstützung von Rs. 5.700 Crore für die Kapitalisierung von Banken wurden freigegeben, nachdem die verstaatlichten Banken Leistungsvereinbarungen mit der RBI zur Stärkung des Bankmanagements und zur Sicherstellung der Effizienzsteigerung abgeschlossen hatten.
9. Das Gesetz der State Bank of India (SBI) wurde geändert, um der Bank den Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen und den Aktionären 10 Prozent Stimmrechte zu gewähren. 1.400 crore als Eigenkapital (einschließlich Prämie und Rs. 1.000 Crore als Anleihen durch eine öffentliche Emission). Die RBI-Beteiligung liegt nun bei 67 Prozent nach zuvor 99 Prozent.
10. Um verstaatlichten Banken den Zugang zum Kapitalmarkt für Fremd- und Eigenkapital zu ermöglichen, wurde ein Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Es wurde beschlossen, dass im Zeitraum 1994-95 mehr als sieben verstaatlichte Banken in den Kapitalmarkt eintreten werden, um das Ziel der Kapitaladäquanznormen zu erreichen.
11. In 1993-94 wird die Neue Bank of India mit der Punjab National Bank fusioniert.
12. Innerhalb der RBI wird ein neues Gremium für Finanzaufsicht eingerichtet, um das Aufsichtssystem von Banken und Finanzinstituten zu stärken. Eine neue Abteilung nämlich. Das Department of Supervision ist in der RBI als unabhängige Einheit mit Wirkung vom 22. Dezember 1993 für die Aufsicht über Geschäftsbanken eingerichtet.
13. ‘Recovery of debts due to banks and Financial Institutions Act, 1993’ wurde auch verabschiedet, um spezielle Recovery-Tribunale einzurichten, um schnellere Rückforderungen von Kreditrückständen zu erleichtern.
14. Die Kreditvergabe an Banken wurde ebenfalls liberalisiert, und den Banken wurde auch die Freiheit eingeräumt, über die Höhe des Bestands an einzelnen Vorräten und Forderungen zu entscheiden.
15. Die Verordnung wurde zur Änderung des Bankenregulierungsgesetzes von 1949 erlassen, um es einem Bankunternehmen zu ermöglichen, einen nicht geschäftsführenden Vorsitzenden und bis zu drei Direktoren unter den Direktoren der Finanzinstitute zu haben, die Obergrenze für die Ausübung des Stimmrechts für einen Aktionär auf 10 Prozent anzuheben und die Strafen für Verstöße gegen das Gesetz zu erhöhen.
16. Die Einigung mit der Union im Oktober 1993 ebnet den Weg für eine schnellere Computerisierung der Banken.
17. Der Umfang der obligatorischen Konsortialvereinbarungen wurde auf 76 große Kreditkonten anstelle von bisher 934 Konten eingeengt, wobei die Kreditnehmer nach zwei Jahren neue Banken in das Konsortium aufnehmen durften.
18. Der Zugang der Finanzinstitute zu SLR-Fonds wurde eingeschränkt, und sie werden ermutigt, sich für Fonds an den Kapitalmarkt zu wenden.
19. Das Gesetz zur Bankenregulierung (Amendment) von 1994 wurde am 17.März 1994 vom Parlament verabschiedet und ebnete den Weg für die Eröffnung weiterer Banken im privaten Sektor. In der Zwischenzeit hat die Regierung neun Privatbanken grundsätzlich die Erlaubnis erteilt. Die erste Bank des privaten Sektors wurde bereits am 2. April 1994 von der Unit Trust of India (UTI Bank) gegründet. Es folgten fünf weitere Privatbanken.
20. IFCI wird auch in ein Unternehmen umgewandelt und seine erste öffentliche Emission wird ebenfalls über Rs erhoben. 600 crore als Eigenkapital (einschließlich Prämie).
21. Die Konvertibilitätsklausel ist für von Kreditinstituten mit befristeten Laufzeiten sanktionierte Hilfen nicht mehr obligatorisch.
22. Die Obergrenze für den Zinssatz für Schuldverschreibungen und Anleihen wird aufgehoben, mit Ausnahme derjenigen für steuerfreie PSU-Anleihen.
23. Die Versteigerung von 91-Tage-Schatzwechseln und Staatspapieren begann am 8. Januar 1993 bzw. am 3. Juni 1992. Die Versteigerung von 354-Tages-Schatzwechseln begann am 28.April 1992 und ersetzte die Versteigerung von 182-Tages-Schatzwechseln.
Somit wurde mit den oben erwähnten Reformen des Banken- und Finanzsektors die früher begonnene Aufgabe der Dekontrolle und Einführung des Wettbewerbs fortgesetzt. In den Jahren 1993-94 wurden eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Kontrollen und Verzerrungen im Bankensystem abzubauen und den Wettbewerb zu fördern. Dazu gehören Zinsreformen Erlaubnis für den Eintritt von Privatbanken, Lockerungen in Kreditbeschränkungen und Kreditkontrolle.
Die Ziele dieser Änderungen sind:
(a) Die Beschränkungen zu ersetzen, die auf der Kontrolle und dem Zwang der Banken beruhen, marktbasierte Anreize zu nutzen, so dass das Bankmanagement und die Mitarbeiter ihre Intelligenz und kommerzielle Initiative frei nutzen können;
(b) Die notwendigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Einleger und des Bankensystems; und
(c) Ein Umfeld zu schaffen, in dem die Banken miteinander konkurrieren, um Einlegern, Kreditnehmern und anderen Kunden den besten Service zu bieten.
Der wirtschaftliche Reformprozess hat die Geschäftsbanken in Indien zunehmend unter Druck gesetzt, ihre Leistung zu verbessern, einschließlich der Qualität und des Inhalts ihres Bankgeschäfts. Der Deregulierungsprozess hat den Wettbewerb sowohl unter den Banken als auch mit einer Vielzahl von Nichtbanken, die in der letzten Zeit aktiv geworden sind, verstärkt. So hat das indische Bankensystem in den letzten vier Jahren der wirtschaftlichen Liberalisierung weitreichende Veränderungen erfahren.
In der ersten Phase des wirtschaftlichen Reformprozesses, der im Juli 1991 begann, wurden Anstrengungen unternommen, um dauerhafte strukturelle Veränderungen und regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Effizienz der Ressourcenbasis verbessern und den Banken einen Anreiz bieten, Aktivitäten in den produktiven Sektoren der Wirtschaft zu unterstützen.
Die Reformen zielten daher auf die allgemeine Reduzierung der gesetzlichen Vermutung der Ressourcen der Banken, die Rationalisierung der Zinsstruktur und die Vorschrift der Aufsichtsnormen ab. Das Bankensystem arbeitet nun innerhalb einer Reihe international anerkannter aufsichtsrechtlicher Rechnungslegungsnormen für die Erfassung von Erträgen, die Klassifizierung von Vermögenswerten, die Rückstellung und die Kapitaladäquanz.
Da der Wettbewerb eine wichtige Rolle bei der Erreichung einer höheren Produktivität und Effizienz des Systems spielte, wurde den bestehenden Banken eine größere Flexibilität bei der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit eingeräumt. Alle diese Maßnahmen wurden auch zur Verabschiedung aufsichtsrechtlicher Normen zur Förderung der Transparenz umgesetzt.
Es wurden auch Gesetzesänderungen vorgenommen, um mehr Autonomie und operative Flexibilität zu erreichen. Reformen im Bankensektor wurden zu einer Zeit eingeleitet, als die Geschäftsbanken des öffentlichen Sektors mit vielen Problemen konfrontiert waren, darunter ihre geringe Rentabilität und mangelnde Transparenz.
Der Bankensektor sollte in die zweite Phase von Reformen und strukturellen Veränderungen eintreten, die mit Sicherheit erhebliche operative und finanzielle Verbesserungen erfahren würden. Daher sollte in der zweiten Phase der Bankensektorreformen im Land der Schwerpunkt auf der Verbesserung der organisatorischen Effektivität der Banken liegen, für die die Initiative größtenteils von den Banken selbst ausgehen musste.
Die RBI hat vorgeschlagen, dass Banken ihr dienstleistungsbasiertes Einkommen verbessern sollten, indem sie der Kalkulation und Preisgestaltung verschiedener nicht fondsbasierter Bankdienstleistungen mehr Aufmerksamkeit schenken und gleichzeitig ihre Fähigkeiten in Bezug auf die Produktentwicklung entwickeln, um den spezifischen Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.
Leave a Reply