Wohnungsbaugesellschaften

Viele Wohnungen in den Niederlanden gehören Wohnungsbaugesellschaften. Dies sind Organisationen, die Unterkünfte vermieten oder verkaufen und Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen bereitstellen.

Sozialer Wohnungsbau und privater Wohnungsbau

Mietwohnungen werden vom sozialen Wohnungsbau und vom privaten oder nicht subventionierten Sektor bereitgestellt. In den Niederlanden gibt es etwa drei Millionen Mietwohnungen. Etwa 75% von ihnen sind im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften. Sozialwohnungen sind billiger, weil sie vom Staat subventioniert werden. Die Regierung legt die Regeln für die Zuweisung von Sozialwohnungen fest.

Wohnungsbaugesellschaften sind auch verantwortlich für:

  • betreutes Wohnen;
  • Bau und Vermietung von sozialem Eigentum wie Schulen und Sportanlagen;
  • Bestellung von Hausmeistern und Quartiersmanagern;
  • Instandhaltung von Häusern und der unmittelbaren Umgebung wie Gassen und Parkplätze;
  • Verkauf von Mietobjekten an Mieter und andere Haussuchende.

Lebensqualität in der Nachbarschaft

Wohnungsbaugesellschaften sind mitverantwortlich für die Lebensqualität in einer Nachbarschaft. Sie verhindern Kriminalität und entfernen Graffiti, helfen bei der Organisation von Straßenfesten und anderen Aktivitäten und stellen Geld für Spielplätze und Sportanlagen zur Verfügung. Die Lebensqualität in einem Viertel wird auch durch den Bau von Schulen und Gemeindezentren gestärkt.

Zusammenarbeit zwischen Wohnungsbaugesellschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen

Die Regierung plant, die Gesetzgebung zu vereinfachen und die Zusammenarbeit zwischen Wohnungsbaugesellschaften, häuslichen Pflegeorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern. Sie werden dann in der Lage sein, ihre Aktivitäten zu koordinieren, indem sie beispielsweise ihre Dienste auf die rechtzeitige Versorgung in Altenheimen abstimmen.

Beschwerden über Wohnungsbaugesellschaften

Mieter können Beschwerden beim Beschwerdeausschuss ihrer Wohnungsbaugesellschaft oder beim Mietgericht (auf Niederländisch) einreichen.

Beschwerden können sich beziehen auf:

  • wartung;
  • Servicegebühren;
  • Miete;
  • Belästigung.

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